165 166 Geschz-Matt für das Königreich Bayern. . 18. Munchen, ven 15. Juli 1865. Inhalt: Gesepx, die Ertheiung einer Amnesite wegen der m Zahre I339 verüdten volitischen Verbrechen und Vergehen detr. VBeilage VII zum Landtagsabschiede.) Geseh, dic Erthetlung einer Amnestie wegen der im Jahre 1.819 verübten polltischen Verbrechen und Vergehen betreffend. Ludwig 11. von Gottes Gnaden Rönig von Bayern, Pfalzgraf bei Uhein, hersog von Vayern. Franken und in Schwaben ete. ete. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung -- . ,.—.-.--,...—-——..-.—.--: der Kammer der Reichsräthe und der Kam- mer der Abgeordneten beschlossen und ver- ordnen, was folgt: Artikel 1. Die wegen Betheiligung an den im Jahre 1849 verübten politischen Verbrechen und Vergehen erkannten, noch nicht vollzogenen Strafen sammt den noch nicht eingebrachten Kosten werden erlassen und die wegen solcher strafbaren Handlungen eingeleiteten, noch nicht rechtskräftig erledigten strafgerichtlichen Untersuchungen werden niedergeschlagen. 21