65 Gelsetz- 66 latt für das Königreich Bapern. W9. München, den 30. März 1867. Inhalt Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Bestreitung der noch ungedeckten Bau= und Einrichtungskosten Gesetz, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Bestreitung der noch ungedeckten Bau= und Cinrichtungskosten der Kreis -Irrenanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg in Werneck betr. Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Uhein, Herzog von Nayern, Franken und in Ichwaden ete. ete. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung Kreis- Irrcnanstalt für Unterfranken und Aschaffenburg in Werneck betr. der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten, beschlossen und verordnen, was folgt: Artikel 1. Der Kreisgemeinde von Unterfranken und Aschaffenburg wird die Genehmigung ertheilt, zur Deckung der auf die Vollendung der baulichen Herstellung und der inneren Ein- richtung der Kreis-Irrenanstalt zu Werneck erwachsenen und noch erlaufenden Kosten