Gesetz- Blatt für das Königreich Bayern. MÆ 3. München, den 17. Mai 1870. Inhalt: Gesetz, einen Credit für außerordentliche Militärbedürfniffe betreffend. Gesetz, " der Kammer der Reichsräthe und der Kammer einen Credit für außerorsenelche Militärbedürf= der Abgeordneten beschlossen und verordnen ——— — was folgt: Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Payern, Artikel 1. Pfalzgraf bei Uhein, Herzog von Payern, Franken und in Zur Herstellung einer Gesammtzahl von Schwaben ete. ete. 75,000 Stück Infanterie = Rückladungsge- Wir haben nach Vernehmung Unseres wehren nebst dazu gehöriger Munition wird Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung dem Kriegsministerium zu dem durch das 3