367 38 Gesetz-Blatt für das Königreich Bayern. 728. München, den 28. Februar 1871. Inhalt: die Vervollstandigung der Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteina Gesetz, (Beilage V zum Landtagsabschiede.) Gesetz, die Vervollständigung der Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteinach-Neuenmarkt-Hof betr. Ludwig II. von Gottes Gnaden König von Payern, Pfalzgraf bei Uhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. ete. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kam- mer der Abgeordneten beschlossen und ver- ordnen, was folgt: Artikel 1. Behufs Vervollständigung der Doppelbahn auf der Bahnstrecke Untersteinach-Neuenmarkt- Hof durch Herstellung des zwelten Gelieises zwischen den Bahnstationen Markt-Schorgast und Oberkotzau, dann durch Anlage eines weiteren Geleises zwischen dem Bahnhofe Hof und der Ueberfahrt der Bayreuther Staats- straße, ferner zur Einführung elektrischer Läute- werke an Stelle der optischen Signale auf der 41