253 1873 mit je 500 fl., also im Gesammtbetrage mit 1000 fl. zu refundirenden Kirchenbau- frist zu entsprechen“, ertheilen Wir Unsere enehmigung und be- auftragen Unser Staatsministerium der Finanzen, hienach zu verfügen. 38. Dem an Uns gerichteten Wunsche, „daß diejenigen Staatsdiener, welche seit dem 1. Januar 1872 in Pensionsstand ge- treten sind, dann die Relicten solcher Staats- diener, welche seit dem 1. Jannar 1872 im Activitätsstande verstorben sind, die Pen- sions= und Unterhaltsbeiträge nach Maß- gabe der durch das Finanzgesetz für die XI. Budgetperiode bemessenen Gehaltsbezüge gewährt erhalten", ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung und haben demgemäß Unsere Staatsministerien die entsprechenden Einleitungen zu treffen. Uebrigens wollen Wir hiedurch für die Be- handlung anderer Fälle kein Präjudiz geschaffen wissen. S. 39. Den von beiden Kammern an Uns gerichteten Anträgen: „1) die auf der Amortisationscasse ruhen- den Militärpensionen im Betrage von circa 100,000 fl. seien dort abzuschreiben und zur Bestreitung auf den Militäretat zu über- nehmen (selbstverständlich mit Ausnahme der Gendarmerie-Pensionen); 2) die innahmen der bayerischen Kriegs- 254 verwaltung aus Realitäten, Rechten u. s. w. haben in demselben Umfange, wie es hin- sichtlich der Einnahmen des Militäretats der übrigen deutschen Heerestheile geschieht, für die Zukunft der bayerischen Staatscasse zu gute zu gehen; 3) alle Fonds, welche bisher bei Kriegsverwaltung besonders verwaltet den, als: Remontirungsfond, Montur= und Ausrüstungsfond, Uebungslagerfond, Festungsdotationen 2c. 2c. seien, soweit mit dem letzten Dezember 1871 noch Bestände vorhanden sind, mit Zurech- nung der nach diesem Termine noch zu- wachsenden nachträglichen Einnahmen und ebenso nach Abrechnung der diesen Fonds noch zur Last fallenden Ausgaben, der Cen- tralstaatscassa zur weiteren Verfügung zu stellen und auszuantworten,“ ertheilen Wir Unsere Genehmi B. Winsche und Anträge zu den Nachweisungen. 8. 40. Aus Anlaß des von beiden Kammern in dem Gesammtbeschlusse vom 19. April d. Is. ausgesprochenen Wunsches, „daß den von der Generaldirection der k. Verkehrsanstalten publicirten Nachweisun- gen immer eine vollständige Bilance beige- fügt werde,“ beauftragen Wir Unser Staatsministerium des 237