361 362 Gesetz- Blatt für das Königreich Bapern. .N 16. München, den 8. Mai 1872. Inhalt: Gesetz vom 28. April 1872, die Bervollständigung des Eisenbahnnetzes in der Pfalz betreffend. Landtagsabschiede.) Z„ Gesetz, der Kammer der Reichsräthe und der Kammer die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes in der Adbgeordneten beschlossen und verordnen, der Pfalz betreffend. was folgt: Ludwig UH. Art. 1. von Gottes Gnaden König von Payern, Die Staatsregierung ist ermächtigt, für den Pfalsgraf bei Uhein, Fall der Herstellung einer Eisenbahn: Herzog von Payern, Franken und in a) vom Bahnhofe in Speier an den Rhein, Schwaben ete. cte. sowie zum Anschlusse an das badische Bahn- Wir haben nach Vernehmung Unseres netz für ein Bau= und Einrichtungscapital Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung im Maximalbetrage von 300,000 fl.; 34