405 406 Gesetz Blatt für das Königreich Bayern. München, den 14. Mai 1872. Inhalt: Gese dom 28. Upril 1872, einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse des Heeres betrefsend. (Beilage VII zum Landtageabschiede.) Sesetz, Kammer der Reichsräthe und der Kammer der einen Credit für außerordentliche Bedürfnisse Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: des Heeres betreffend. Art. 1. ———— Als Zuschuß zu den durch die Gesetze vom Ludwig II. 21. Juli 1870 und 14. Januar 1871 er- ron Gottes Gnaden König von Payern, öffneten Crediten wird für den über den ge- Vlalzgraf bei Uhein, wöhnlichen Friedensetat erhöhten Bedarf des Heog von Payern, Franken und in königlichen Heeres in der Periode vom 1. April Schwaben ete. etc. bis einschließlich 30. Juni 1871 ein außer- Wir haben nach Vernehmung Unseres ordentlicher Credit von 10,400,000 fl. (Zehn Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung der Millionen vierhundert Tausend Gulden) eröffnet. 38