417 Gesetz- 418 Matt für das Königreich Bavern. N 21. München, den 14. Mai 1872. Inhalt. Gesetz vom 28. April 1872, die Anlage eines Rangirbahnhofes in Ingolstadt betreffend. abschiede.) (Beilage X zum Landtags- Gesetz, die Anlage eines Rangirbahnhofes in Ingol- stadt betr. Ludwig II. von Gottes Gnaden König von VPayern, Pfalzgraf bei Uhein, Berzog von VaFranken und in Schwaben etr. ete. Wir haben nach Vernehmung Unseres Staatsrathes, mit Beirath und Zustimmung der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt: Art. 1. Der Mehrbedarf für die Anlage des Rangir- bahnhofes in Ingolstadt innerhalb des Vor- werkgürtels am rechten Donauufer und für die Einführung der Bahnlinien von Regensburg, Donauwörth und Augsburg in diesen Bahnhof wird einschließlich der Kosten für die Er- weiterung des Donauprofils und die Erbauung 41