Vorwort.

—  —

Der  Ausschuß  des  Vereins  für  Socialpolitik  hat  in  seiner  Sitzung
vom  24.  September  1905  beschlossen,  die  Erhebungen  über  kommunale  Sozialpolitik
  fortzusetzen,  die  zunächst  zu  der  Veröffentlichung  des  Vereins  über
Verfassung  und  Verwaltungsorganisation  der  Städte  (Schriften  Bd.  117  ff.)
geführt  hatten.  Der  schon  bestehende  aber  durch  Zuwahlen  ergänzte  Unterausschuß
  wurde  mit  der  Arbeit  beauftragt.

In  einer  am  3.  Januar  1906  zu  Frankfurt  a.  M.  abgehaltenen
Sitzung  wurden  die  Grundlagen  für  die  zunächst  in  Angriff  zu  nehmenden
Arbeiten  festgesetzt.  An  der  Sitzung  nahmen  teil  die  Herren:  Oberbürgermeister
  Dr.  Adickes  (Frankfurt  a.  M.),  Oberbürgermeister  Dr.  Beck
(Mannheim),  Professor  Dr.  Fuchs  (Freiburg),  Erster  Bürgermeister  Kutzer
(Fürth  i.  B.),  Privatdozent  Dr.  Sinzheimer  (München),  Professor
Dr.  Rathgen  (Heidelberg),  Dr.  Stein  (Frankfurt  a.  M.),  Professor
Dr.  Tröltsch  (Marburg).

Der  Unterausschuß  einigte  sich  dahin,  die  Gemeindebetriebe  und  den
Gemeindehaushalt  gesondert  zu  behandeln.  Für  letzteres  Gebiet  wurde
der  folgende  Plan  aufgestellt:

Gemeindefinanzen.

I.  Allgemeines  und  Grundsätzliches  über  den  Gemeindehaushalt.
A.  Die  Entwicklung  der  Gemeindeausgaben  im  19.  Jahrhundert.


Ursachen  und  Grenzen  der  Entwicklung  der  Gemeindeausgaben.
  Adolf  Wagnersche  Regel  des  Wachstums  des  kommunalen
Finanzbedarfs.  Welche  Ausgaben  sind  einer  Minderung  fähig?
Die  Wirkungen  der  Gemeindeausgaben  auf  die  Privatwirtschaft
und  das  soziale  Leben  der  Gemeindeeinwohner.