Vorwort.  XI

Die  Zukunft  der  indirekten  Steuern  in  Deutschland
  nach  Aufhebung  des  Oktroi  (§  13  des  Zolltarifgesetzes
  vom  25.  Dez.  1902).

III.  Einzelfragen  der  Gemeindefinanzen

1.  Zusammenhang  zwischen  Steuerart  und  Zweck  der  Ausgaben.

2.  Das  Prinzip  der  Besterung  nach  dem  Interesse.

3.  Welche  Ausgaben  sind  durch  Anleihen  zu  decken,  welche  durch
ordentliche  Einnahmen?

Dabei  bestand  Einverständnis  darüber,  insbesondere  auch  für  den
Abschnitt  II,  daß  kein  Bedürfnis  dafür  bestehe,  das  positive  Kommunalsteuerrecht
  eingehend  wiederzugeben.  Es  komme  vielmehr  darauf  an,  die
damit  gemachten  Erfahrungen  und  die  daraus  sich  ergebende  Kritik  darzustellen.


Die  Leitung  der  Veröffentlichung,  wie  über  die  Gemeindebetriebe  so
über  die  Gemeindefinanzen,  hatte  zunächst  Professor  Dr.  Fuchs  übernommen.
  Auf  seinen  Wunsch  trat  nachträglich  der  Unterzeichnete  für  die
Gemeindefinanzen  an  seine  Stelle.

Im  vorliegendem  Bande  126  werden  zunächst  die  im  Arbeitsplan
unter  II.  in  Aussicht  genommenen  Einzeldarstellungen  veröffentlicht.  Die
mehr  grundsätzlichen  Erörterungen  der  Abschnitte  I  und  III  sollen  in
Band  127  folgen.

Leider  war  es  bisher  nicht  möglich,  die  Absicht  auszuführen,  für  die
Darstellung  der  preußischen  Verhältnisse  einen  zweiten  Bearbeiter  zu  gewinnen,
  der  vor  allem  die  Städte  des  Ostens  berücksichtigen  sollte.  Der
zugesagte  Beitrag  für  Osterreich  folgt  in  Band  127.

Den  Herren  Mitarbeitern,  denen  der  Inhalt  des  vorliegenden  Bandes
zu  danken  ist,  spreche  ich  meinen  aufrichtigen  Dank  für  ihre  Unterstltzung
  aus.

Hamburg,  im  Juli  1908.

Karl  Rathgen.