28  Die  Kommunalbesteuerung  im  Großherzogtum  Hessen.

schwere  Kalamität  hingewiesen,  unter  der  in  den  letzten  Wirtschaftsjahren  der
Weinbau  fast  der  ganzen  Provinz  Rheinhessen  zu  leiden  hatte:  ein
bisher  nicht  erlebtes  Auftreten  der  Peronospora,  eines  berüchtigten  Rebfeindes,
  in  der  Entwicklung  begünstigt  durch  eine  ganz  außergewöhnliche
Witterung,  hat  die  Aussichten  auf  ein  günstiges  Weinjahr,  die  im  Frühjahr
  1906  bestanden,  immer  mehr  verschlechtert  und  schließlich  die  Weinernte
  im  größten  Teil  der  Provinz  nahezu  völlig  vernichtet.  Nicht  viel
besser  schnitt  der  Weinbau  im  Jahre  1907  ab.  Ob  sich  das  Unglück  nicht
bald  wiederholt,  vermag  heute  niemand  zu  sagen,  zumal  menschliche  Machtmittel
  zur  Bekämpfung  des  tückischen  Feindes  allem  Anschein  nach  allein
nicht  ausreichen.  Der  Ertrag  der  Weinberge  kannalso  jahrelang
  minimal  sein  und  doch  wäre  die  nach  Durchschnittserträgnissen
  bemessene  Grundsteuer  zu  bezahlen.  Wiahrlich,
hier  würde  die  Ertragssteuer  in  ihr  Gegenteil  verkehrt!  Wollte  man  aber
den  Mängeln  der  Grundsteuer  dadurch  zu  Leibe  gehen,  daß  man  sie  zu
einer  beweglichen  Individualreinertragssteuer  macht,  so  käme  man
damit  zu  in  der  Praxis  wohl  unüberwindlichen  Schwierigkeiten.  Man
bedenke:  es  müßte  dann  der  Ertrag  ermittelt  werden,  den
jede  einzelne  Parzelle  nach  ihrer  wirklichen  Bewirtschaftung
  hat,  und  es  hätte  diese  Ermittelung,  da  der  Ertrag
  gerade  im  landwirtschaftlichen  Betrieb  schwankt,
alljährlich  von  neuem  zu  erfolgen!  Wer  die  Kompliziertheit
landwirtschaftlicher  Ertragsschätzungen  aus  der  Praxis  kennt  und  weiß,
wie  gering  entwickelt  gerade  im  landwirtschaftlichen  Betrieb  die  ordentliche
Buchführung  bis  jetzt  leider  ist,  wird  ohne  weiteres  zugeben,  daß  diese
Aufgabe  in  den  seltensten  Fällen  vom  Grundbesitzer  für  seinen  eigenen
Besitz  würde  gelöst  werden  können,  wie  viel  weniger  also  von  einer
Steuerkommission  mit  genügender  Zuverlässigkeit  für  einen  ganzen  Bezirk.
  Auch  Individualerträge  würden  schließlich  nichts  anderes  werden
als  Durchschnittserträge,  die,  einmal  aufgestellt,  kaum  noch  in  den
einzelnen  Jahren  sorgfältig  nachgeprüft  werden  und  deshalb  erhebliche
  Veränderungen  kaum  je  erfahren  würden.  Jede  Reinertragsermittelung
würde  eben  mit  allen  den  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  haben,  die  Buchenberger
  in  seinem  Buche  „Finanzpolitik  und  Staatspolitik  im  Großherzogtum
  Baden  in  den  Jahren  1850  bis  1900“  an  der  Hand  von
Erfahrungen  so  anschaulich  schildert,  die  man  in  Baden  beim  Versuch
solcher  Schätzungen  aus  Anlaß  der  dortigen  Steuerreform  gemacht  hat
und  die  auch  die  badische  erste  Kammer  ihren  Lieblingswunsch,
  die  Besteuerung  des  Grundbesitzes  auf  Reinertragskatastern
  aufzubauen,  aufgeben  ließen.