38  Die  Kommunalbesteuerung  im  Großherzogtum  Hessen.

umfangreiche  Betriebe,  die  der  Gemeinde  zwar  erhebliche  Lasten  aufbürden,
aber  wenig  ertragreich  sind.  Überdies  ist  der  Ertrag  ein  recht  schwankender
Faktor:  ohne  seinen  Umfang  im  geringsten  zu  verändern,  kann  der  Betrieb,
der  im  vorhergehenden  Jahre  eine  glänzende  Rente  abwarf,  im  nächsten
Jahre  infolge  besonderer  Umstände  völlig  unrentabel  werden.  Abgesehen
davon,  daß  die  Gemeinden  bei  Bemessung  der  Gewerbsteuer
nach  dem  Ertrag  die  unter  Umständen  dann  auch  eintretenden
starken  Schwankungen  eines  wichtigen  Teils  ihrer  Ein—
nahmen  beim  Gleichbleiben  der  Ausgaben  regelmäßig  nicht
vertragen  können,  wird  es  wohl  kaum  jemandem  leicht  verständlich
  sein,  daß  derselbe  Betrieb,  der  der  Gemeinde  in
den  verschiedenen  Jahren  die  gleichen  Lasten  verursacht,  in
diesen  Jahren  je  nach  dem  Schwanken  des  Ertrags  nicht
nur  verschieden  hohe  Einkommensteuer,  sondern  auch  in
ihrer  Höhe  schwankende  Gewerbsteuern,  die  ja  das  Aquivalent
  für  jene  Lasten  darstellen  sollen,  zahlt.  Kann  so  der
Ertrag,  wie  übrigens  ja  auch  in  Preußen  an  maßgebender  Stelle  längst
anerkannt  (vgl.  den  angezogenen  Aufsatz  von  Strutz  S.  571  ff.),  einen
brauchbaren  Maßstab  für  die  Bemessung  des  Umfangs  des  Gewerbebetriebs
und  die  ihm  danach  aufzuerlegende  Gemeindegewerbsteuer  nicht  abgeben,
so  schließt  dies  nicht  aus,  daß  er  neben  anderen  Momenten  insbesondere
zum  Schutz  vor  sich  aus  deren  alleiniger  Berücksichtigung  ergebender  Überlastung
  verbessernd  Beachtung  findet.  Es  wird  auf  diese  Frage  unten
noch  zurückzukommen  sein.

Die  Anzahl  der  im  Gewerbebetrieb  verwendeten  Gehilfen  läßt  für
manche  Gewerbsarten  einen  sehr  guten  Schluß  auf  deren  Umfang  und
vor  allem  auf  die  durch  den  Betrieb  der  Gemeinde  erwachsenden  besonderen
Aufwendungen  zu;  mit  der  Vermehrung  der  Arbeiter  in  den  Gewerbebetrieben
  wachsen  regelmäßig  vor  allem  die  Schul-,  Armen=  und  Polizeilasten
  und  zwar  im  allgemeinen  mehr,  als  die  Steuerkraft  der  Gemeinde
durch  den  Zugang  dieser  Einkommenste  neer  zahler  verstärkt  wird.
Allein  auch  Betriebe  von  gleichem  Umfang  sind  vielfach  je  nach  ihrer  Art
auf  die  Inanspruchnahme  fremder  Hilfskräfte  in  ganz  verschiedenem  Maße
angewiesen,  und  schließlich  sind  nicht  alle  Aufwendungen,  die  der  Gemeinde
durch  den  Gewerbebetrieb  entstehen,  so  unmittelbar  von  der  in  der  Gemeinde
wohnenden  Zahl  von  Menschen  und  insbesondere  von  Arbeitern  abhängig,  wie
die  für  die  Schul=  und  sonstigen  vorerwähnten  Zwecke  notwendigen  Ausgaben.

Auch  die  Größe  des  Gewerbslokals  läßt  bei  vielen  Gewerben  einen
Schluß  auf  deren  Umfang  zu,  allein  keineswegs  überall.  Vor  allem  setzt