D.  Ausblick  auf  die  Wirkungen  des  §  13  Z.T.G.  vom  25.  Dezbr.  1902.  45

so  daß  beim  Fehlen  anderer  Einnahmen  nur  eine  Erhöhung  der  direkten
Gemeindesteuern  übrig  bliebe.  Daß  aber  auch  eine  solche  Steigerung  trotz
aller  anderslautenden  Behauptungen  radikaler  Kommunal=  und  sonstiger
Politiker  ihre  Grenze  hat,  dafür  sorgt  die  Beweglichkeit  eines  Teiles  der
Einwohner  insbesondere  der  größeren  Städte  und  die  Konkurrenz  der
Gemeinden  in  benachbarten  Bundesstaaten,  die  günstigere  steuerliche  Verhältnisse
  aufzuweisen  vermögen.

D.  Ausblick  auf  die  Wirkungen
des  §  13  des  Jolltarifgesetzes  vom  25.  Dezember  1902
für  die  hessischen  Gemeinden!)

Die  Erschließung  neuer  Einnahmequellen  für  die  Gemeinden  wird
zum  unabweisbaren  Bedürfnis  mit  dem  Inkrafttreten  des  bekannten  §  13
des  Zolltarifgesetzes  vom  25.  Dezember  1902.  Welche  Bedeutung  die
dort  gesetzlich  angeordnete  Aufhebung  der  kommunalen  Verbrauchsabgaben
auf  Getreide,  Mehl  und  sonstige  Mühlenfabrikate,  Backwaren  und  Hülsenfrüchte,
  Vieh  und  Fleisch  vom  1.  April  1910  ab  für  die  dabei  hauptsächlich
  in  Betracht  kommenden  größeren  hessischen  Städte  haben  wird,
möge  aus  der  nachfolgenden,  für  das  Rechnungsjahr  1904  (1.  April  1904
bis  31.  März  1905)  aufgestellten  Ubersicht  entnommen  werden.

–  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——

5;  —  21  s  J
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Vgl.  auch  die  Ausführungen  im  Nachwort  S.  50  ff.