46  Die  Kommunalbesteuerung  im  Großherzogtum  Hessen.

In  den  kleineren  Städten  und  den  Landgemeinden  spielt  das  Oktroi
überhaupt,  vor  allem  aber  die  aus  den  in  §  13  des  Zolltarifgesetzes  genannten
  Gegenständen  aufkommende  Einnahme  eine  geringere  Rolle.  Nach
Lage  der  dermaligen  hessischen  Gesetzgebung  wird  den  betroffenen  Gemeinden
kaum  etwas  anderes  übrig  bleiben,  als  für  sie  den  am  1.  April  1910  entstehenden
  Ausfall  auf  die  direkten  Steuern  zu  werfen.  Allerdings  läßt
sich  vielleicht  in  der  einen  oder  anderen  Gemeinde  noch  das  Oktroi  auf
alkoholische  Getränke  etwas  besser  ausbauen,  allein  bei  den  auch  hier  durch
die  Reichsgesetzgebung  leider  gezogenen  Schranken  werden  nennenswerte
Mehreinnahmen  kaum  zu  erwarten  sein.  Steigende  Mehreinnahmen
dürfen  wohl  die  Gemeinden,  die  im  Besitz  eigener  Betriebe  (Straßenbahnen,
  Wasser-,  Gas=  und  Elektrizitätswerke  usw.)  sind,  von  diesen
erwarten;  aber  auch  hier  drängt  die  ganze  Entwicklung  —  ob  mit  Recht
oder  Unrecht,  soll  hier  nicht  weiter  untersucht  werden  —  dahin,  daß  solche
kommunale  Betriebe  nicht  lediglich  vom  Standpunkt  der  Erzielung  möglichst
großer  Uberschüsse,  sondern  von  höheren  Gesichtspunkten  aus,  insbesondere
auch  unter  Berücksichtigung  sozialpolitischer  Erwägungen  bewirtschaftet
werden,  so  daß  also  aus  diesen  Quellen  kaum  die  Mittel  zur  Deckung  so
großer  Ausfälle,  wie  sie  für  den  1.  April  1910  eintreten  werden,  erhofft
werden  dürfen.

Nun  haben,  wie  die  obige  ÜUbersicht  zeigt,  einige  von  den  hessischen
Städten  zurzeit  noch  erträgliche,  nicht  übermäßig  hohe  Ausschlagssätze,  die
eine  kleine  Steigerung  trotz  der  am  Schlusse  des  vorigen  Abschnitts  betonten
  Notwendigkeit,  auf  die  Konkurrenz  benachbarter  Städte  in  anderen
Bundesstaaten  mit  günstigeren  Steuerverhältnissen  Rücksicht  nehmen  zu
müssen,  sehr  wohl  vertragen  könnten.  Allein  eine  solche  noch  erträgliche
Steigerung  ist  zum  Teil  schon  im  letzten  Jahre  eingetreten,  zum  Teil
wird  sie  ganz  sicher  bis  zum  Beginn  des  Rechnungsjahres  1910  erfolgt
sein;  für  1906  betrugen  nämlich  schon  die  Ausschläge  in:

Darmstaddt  91,2  ,
Offenbach  121,48  vo,
Gießfen  120.,—  %
Worms  95,3  u,

und  eine  weitere  Erhöhung  ist  z.  B.  in  Darmstadt  infolge  der  Notwendigkeit,
  für  neue  große  Aufgaben  (Schwimmbad,  Ausstellungsgebäude  usw.)
Mittel  zu  schaffen,  für  1907  schon  angekündigt,  wird  aber  auch  in  den
anderen  Gemeinden  nicht  ausbleiben.  Es  kommt  hinzu,  daß  nach  Berechnungen,
  deren  Ergebnis  in  einer  Denkschrift  der  deutschen  Städte  über