1.  Die  geschichtliche  Entwicklung  der  Kommunalbesteuerung  in  Württemberg.  77

Grundeigentum,  Gebäude  und  Gewerbe  zu  erheben.  Doch  gewähren  auch
diese  zum  Teil  noch  ihren  Bürgern  eine  Nutzung  aus  ihrem  Vermögen,
d.  i.  eine  sogenannte  Bürgernutzung.  Nach  einer  Erhebung  im  Jahre
18751  betrug  die  Zahl  der  Gemeinden  ohne  Bürgernutzung  1016,  mit
Bürgernutzung  895,  von  denen  180  keinen  Gemeindeschaden  erhoben.  Die
Bürgernutzung  bestand  in  50  Gemeinden  aus  Allmand  (landwirtschaftlich
benutzte  Fläche),  Holz  und  Holzgeld,  in  203  aus  Allmand  und  Holz,  in
88  aus  Allmand  und  Holzgeld,  in  28  aus  Holz  und  Holzgeld,  in  148
aus  Holz,  in  40  aus  Holzgeld,  in  338  aus  Allmand.  Der  Geldwert
(Pachtwert)  der  Allmandnutzungen  war  bei  einer  Gesamtallmandfläche  von
29  022  ha  zu  1504  281  Mk.,  derjenige  der  Holznutzungen  zu  2  490  456  Mk.
veranschlagt,  das  macht  die  immerhin  erhebliche  Summe  von  3994  737  Mk.
Die  Gegenleistungen  der  Nutzungsberechtigten  für  Allmanden  betrugen
181  466  Mk.,  für  Holzgaben  202  380  Mk.

2.  Die  andere  Steuerquelle,  nämlich  die  Steuer  aus  Kapital-,
Renten-,  Dienst=  und  Berufseinkommen,  deren  Inanspruchnahme,
wie  oben  erwähnt,  gesetzlich  auf  1  %  des  steuerbaren  Einkommens  festgelegt
war,  lieferte  einen  wesentlich  kleineren  Ertrag  als  der  Amts--  und  Gemeindeschaden,
  und  zwar  haben  die  Amts=  und  Körperschaftssteuern  aus
Kapital-,  Renten-,  Dienst=  und  Berufseinkommen  ergeben:

im  Rechnungsjahr  1868  387  601  Mk.,
1877  787  366  „
1890  1  138  507

1  L

1  7)  1

„  „  18952  1  321  153  „

Auch  der  Ertrag  aus  der  Einkommensteuer  ist  gestiegen  und  sogar
stärker  als  der  Ertrag  aus  der  Grund-,  Gebäude=  und  Gewerbesteuer.
Die  Steigerung  von  1868—  1895  betrug  hier  215,7  %,  dort  240,9  %.
Zu  beachten  ist  jedoch,  daß  infolge  gesetzlicher  Fixierung  der  körperschaftlichen
  Einkommensteuer  diese  Steigerung  in  der  Hauptsache  von  einer
Vermehrung  des  steuerbaren  Einkommens  sowie  davon  herrührte,  daß  nach
und  nach  immer  mehr  Gemeinden  eine  Gemeindeschadensumlage  und  infolgedessen
  auch  eine  Besteuerung  jenes  Einkommens  eintreten  lassen
mußten,  nicht  aber  von  einer  mit  der  fortschreitenden  Steigerung  des
Steuerbedürfnisses  der  Gemeinden  Schritt  haltenden  stärkeren  Inanspruchnahme
  dieses  Einkommens.

Der  Gesamtbetrag  der  direkten  Korporationssteuern  betrug  im
Jahre  1895  20  152  763  Mk.,  wovon  18  831  610  Mk.  =  983,5%  auf

1  Württ.  Jahrb.  f.  Statist.  u.  Landesk.  1883  S.  224.
2  Neuere  Zahlen  von  1895  an  vorwärts  liegen  nicht  vor.