II.  Die  Kommunalsteuerreform  des  Jahres  1903.  97

sumenten  übergewälzt  oder  aber,  ob  sie  nicht  ganz  oder  teilweise  vom
Produzenten,  vom  Viehhändler  oder  vom  Metzger  getragen  wird.  Dies
genau  festzustellen,  wird  kaum  jemals  gelingen.  Nur  das  ist  möglich,  auf
Grund  der  Statistik  der  Fleischpreise  zu  untersuchen,  wie  sich  die  Fleischpreise
  in  den  Gemeinden  mit  und  ohne  Fleischsteuer  zueinander  verhalten.


Zu  diesem  Zwecke  sind  in  der  nachstehenden  Tabelle  (S.  98)  die  Fleischpreise
  im  Durchschnitt  des  Jahres  1906  in  den  Gemeinden  ohne  und  mit
Verbrauchssteuer  geschieden  nach  Ortsklassen  einander  gegenüberstellt.
Das  Zahlenbild,  welches  diese  Tabelle  darbietet,  ist  durchaus  kein  einheitliches.
Faßt  man  zunächst  die  drei  größten  Gemeinden  des  Landes,  Stuttgart,
Heilbronn,  Ulm,  ins  Auge,  so  ergibt  sich,  daß  Stuttgart,  wo  keine  Verbrauchsabgabe
  besteht,  in  Ochsen-,  Rind=  und  Kalbfleisch  höhere  und  nur
in  Schweinefleisch  niedrigere  Preise  hat  als  Ulm,  wo  eine  Verbrauchsabgabe
  im  gesetzlich  zulässigen  Höchstbetrag  erhoben  wird.  In  der  nächstfolgenden
  Ortsklasse,  d.  i.  den  Gemeinden  mit  20  000—40  000  Einwohnern,
hat  z.  B.  die  Stadt  Ludwigsburg,  obwohl  sie  keine  Verbrauchsabgabe  erhebt,
zumteil  beträchtlich  höhere  Preise  als  das  gleich  große  Reutlingen,  wo  gleichfalls
  eine  Verbrauchsabgabe  besteht,  und  wenn  man  innerhalb  dieser  Ortsklasse
für  die  Gemeinden  mit  Fleischabgabe  und  für  die  Gemeinden  ohne  Fleischabgabe
  je  den  Durchschnittspreis  berechnet,  so  ergibt  sich,  daß  er  in  den
letzteren  annähernd  auf  gleicher  Höhe,  bei  Nindfleisch  sogar  noch  höher  steht  als
in  den  ersteren.  Beschränkt  man  sich  bei  der  Vergleichung  der  Fleischpreise
der  kleineren  Gemeinden  auf  die  Gegenüberstellung  der  Durchschnittspreise
innerhalb  der  betreffenden  Ortsklassen,  so  zeigt  sich,  daß  in  der  Ortsklasse
10  000—20  000  Einwohner  in  den  steuererhebenden  Gemeinden  der
Preis  von  Ochsen=  und  Rindfleisch  höher,  dagegen  derjenige  von  Kalbfleisch
niedriger  und  derjenige  von  Schweinefleisch  annähernd  gleich  hoch  ist  wie
in  den  keine  Steuer  erhebenden  Gemeinden,  und  daß  in  der  Ortsklasse
5000—10  000  Einwohner  in  den  Gemeinden  mit  Verbrauchssteuer  der
Preis  von  Ochsen-,  Rind=  und  Kalbfleisch  höher  ist,  dagegen  der  Preis
von  Schweinefleisch,  welches  als  die  Hauptfleischgattung  der  breiten  Schichten
der  Bevölkerung  gelten  kann,  gerade  so  hoch  ist,  wie  in  den  Gemeinden
ohne  Verbrauchsabgabe.  Soviel  steht  jedenfalls  fest,  daß  aus  der  vergleichenden
  Statistik  der  Fleischpreise  ein  unbedingter  Beweis  für  die
preissteigernde  Wirkung  der  Fleischverbrauchsabgabe  sich  nicht  erbringen
läßt.  Vielmehr  zeigt  die  württembergische  Fleischpreisstatistit,  daß  die
Verbrauchssteuer  in  ihrer  Wirkung  auf  die  Preisgestaltung  hinter  sonstigen
Produktionsfaktoren  zurücksteht  oder  geradezu  verschwindet.

Schriften  126.  —  Gemeindefinanzen  I.  7