II.  Die  Kommunalsteuerreform  des  Jahres  1903.  99

Von  großer  Bedeutung  für  die  Beurteilung  der  Verbrauchsabgaben,
insbesondere  auch  der  Verbrauchsabgabe  von  Fleisch,  ist  schließlich,  daß
diese  Abgaben  namentlich  im  Haushalt  der  größeren  Städte  unter  der
Herrschaft  des  früheren  Rechts  eine  so  wichtige  Einnnahmequelle  geworden
sind,  daß  ihre  gänzliche  Aufhebung  trotz  der  durch  die  Steuerreform  bewirkten
  Eröffnung  weiterer  Steuerquellen  vielfach  zu  einer  schweren  Beeinträchtigung
  des  Gemeindehaushalts  und  zu  einer  übermäßigen  Anspannung
der  direkten  Besteuerung  führen  müßte.  Soviel  bekannt  geworden  ist,  haben
denn  auch  mehrere  Stadtverwaltungen,  so  Reutlingen,  Tübingen,  Aalen,
um  Verlängerung  des  Termins  der  Abschaffung  der  Fleischsteuer  petitioniert,
weil  ein  Wegfall  dieser  Steuereinnahme  in  ganz  empfindlicher  Weise  in  den

Finanzhaushalt  der  Gemeinden  einschneiden  würde.

Im  Rechnungsjahr  1905  (1.  April  1905  bis  31.  März  1906)  betrug  die  Zahl
der  Gemeinden,  in  welchen  eine  Verbrauchsabgabe  auf  Bier  oder  Fleisch  oder
Gas  erhoben  wurde,  116,  der  Ertrag  der  Abgabe  nach  Abzug  der  gewährten  Rückvergütungen
  (Rohertrag):

aus  Fleisch  aus  Bier  aus  Gas

Mk.  Mk.  Mk.
im  gannen  532592  1  082  948  406  660
auf  den  Kopf  der  Bevölkerung  2,25  1,32  1,28

Der  Gesamtrohertrag  berechnet  sich  zu  2  022  200  Mk.,  wovon  der  Erhedungsaufwand
  mit  108  531  Mk.  =  5,36  %  abgeht,  so  daß  ein  Reinertrag  von  1  913  669  Mk.
verbleibt.

Näheres  ist  der  nachstehenden  Tabelle  zu  entnehmen,  in  welcher  die  Gemeinden
  nach  folgenden  Ortsklassen  unterschieden  sind:

Ortsklasse  1:  Gemeinden  mit  mehr  als  100  000  Einwohnern,
II:  20  000—100  000  „

III:  —  .  ü„  10000—  20  000
„  IV:  —  „  5000—  10  000  „
„  VW:  —  "#  "„  bis  zu  5.000  b„
Zahl  der  Gemeinden  mit  einer  Verbrauchsabgabe
S
*  darunter  mit  einer  Abgabe
S  —  —  —  —  —
#  z  auf  Fleisch  und  Bier  aus  Bter  (ohne  Sleisch)  Reinertras
asse  #  .  R  R  t  6  1—
*sz  S—N  -¾-  4  rmisk
auf  au  aufobgaben
"  *I  5.  ganzen  den  daen  den  55  w  ach  #shaupt
*"n  ——“—————.—  Mt.

1  11I  STI33  451
II  7  7  540489112,51123  2881,388’5  93
III  9  7  71  114,  7  62  13851,  494  62670  128  184  600
IV  244%
W186887/—  —  —  —  —  87  207  899  1,14  195  884

Zuf.13  582  592  2,25  318  955

1  Siehe  die  Anm.  1  S.  100.  *  Siehe  die  Anm.  2  S.  100.