II.  Die  Kommunalsteuerreform  des  Jahres  1903.  101

fertigt,  die  Hundesteuer  ganz  den  Gemeinden  zu  übertragen  und  sie  für
die  Gemeinden  obligatorisch  zu  machen.

Die  Erhebung  einer  Bauplatzsteuer  als  Gemeindesteuer  erscheint
aus  den  verschiedensten  Gründen  vollkommen  berechtigt,  einmal  volksund
  finanzwirtschaftlich  mit  Rücksicht  auf  die  große  Steigerung,
welche  infolge  der  raschen  Entwicklung  der  Städte  die  Grundstückswerte
in  diesen  und  in  deren  unmittelbarer  Umgebung  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  ohne  Leistung  der  Grundeigentümer  nur  durch  die  Existenz  und
Tätigkeit  der  Gesamtheit  erfahren,  sowie  im  Hinblick  auf  das  schreiende
Mißverhältnis,  in  welchem  zu  den  so  entstandenen  Werten  die  auf  den
Bauplätzen  ruhende,  als  Ertragssteuer  behandelte  Grundsteuer  steht,  weiterhin
sozial=  und  wohnungspolitisch,  weil  eine  solche  Steuer  geeignet
ist,  der  Bauspekulation  einigermaßen  entgegenzuwirken  und  so  eine  ungesunde
  Steigerung  der  Bauplätze,  dadurch,  daß  sie  lange  Zeit  zu
Spekulationszwecken  liegen  gelassen  werden,  zu  verhüten,  endlich  steuerpolitisch,
  insoweit  es  sich  um  besonders  geeignete  Steuerobjekte  in
leistungsfähigen  Händen  handelt.  In  welchem  Maße  eine  Steigerung
des  Werts  der  Bauplätze  eingetreten  ist,  zeigt  die  amtliche  württembergische
Statistik  über  die  Liegenschaftspreise  1.  Was  zunächst  das  Verhältnis  der
Bauplatzpreise  zu  den  Preisen  der  übrigen  Grundstücke  anlangt,  so  geben
hierüber  die  folgenden  Zahlen  Auskunft:

–—  —  —  ——  —

Durchschninspreio  für  1  ha  im  Jahre  E  in  den  Ortsklassen
u  l.  I1.  III.  IV.
ulturart  lber  10  ½00—100  UU0  5000—1700  dis  zu
100%  Einw.  Einm.  6  Einw.  „300)  Einw.
(Stuttgart)  (11  Stadte)  (3  Gemeinden)  (187  (Gemeinden)
wiet.  Mt.  Mk.  N.
Ackenr  40  362  7541  3679  2290
Wiesen  26  147  I  4898  3003  "  222
Weinberge  49  916  9911  5  180  5  072
Gärten  u.  Länder.  66  237  13  413  6290  5  164
Bauplätze  266  668  56  446  27  182  18  834

In  allen  vier  Ortsklassen  stehen  die  Bauplatzpreise  ganz  erheblich
über  den  Preisen  der  übrigen  Grundstücke.

1  „Die  Veräußerungen  und  die  Preise  von  Liegenschaften  in  Württemberg  in
den  Jahren  1897  und  1898“  von  Dr.  Trüdinger  in  Württ.  Jahrbüchern  f.
Statistik  u.  Landesk.  1901  I  S.  40  f.  —  „Die  Veräußerungen  von  Liegenschaften
in  Württemberg  in  den  Jahren  1899—1903“  von  demselben  in  „Mürtt.  Jahrb.
f.  St.  u.  L.“  1905  I  S.  73  ff.