106  Die  Kommunalbesteuerung  in  Württemberg.

Steuern  in  dem  ersten,  unter  die  Herrschaft  der  neuen  Gemeindesteuergesetzgebung
  fallenden  Erhebungsjahr  1905  berechnet  sich  gegenüber  dem
vorhergehenden  Jahr  zu  1  171  000  Mk.,  der  hauptsächlich  durch  den
Wegfall  der  Fleischabgabe  verursachte  Minderertrag  an  indirekten  Steuern
zu  536  000  Mk.  Nach  Abzug  dieses  Minderertrags  verbleibt  noch  ein
Mehrertrag  von  635  000  Mk.  Diese  ansehnliche  Mehrleistung  ist  ganz
wesentlich  verursacht  durch  die  Anderung  des  Steuerrechts,  daneben
allerdings  auch,  jedoch  jedenfalls  zu  einem  nur  mäßigen  Betrage,  durch
das  Wachstum  der  Stadt  und  den  Aufschwung  von  Handel  und  Gewerbe.
Eine  weitere  günstige  Wirkung  der  Gemeindesteuerrreform  auf  den  Haushalt
  der  Stadt  Stuttgart  ist  neben  der  Steigerung  des  Steuerertrags
die  gerechtere  Verteilung  der  Gemeindesteuerlast,  was  daraus
hervorgeht,  daß  die  Gemeindeeinkommensteuer,  welche  die  Steuerpflichtigen
nach  ihrer  Leistungsfähigkeit  erfaßt,  einen  ganz  wesentlichen  Teil  der  direkten
Steuern,  nämlich  mehr  als  ½  (36,4  /%)  aufbringt.  Dem  steht  gegenüber
  eine  beträchtliche  Ermäßigung  der  Umlage  auf  Grund,  Gebäude  und
Gewerbe,  nämlich  um  mehr  als  1  Million  Mark;  zu  den  direkten  Gemeindesteuern
  hat  dieselbe  im  Jahre  1904,  d.  i.  vor  der  Gemeindesteuerreform,
nahezu  ?/10  (86,6  %)  und  zu  den  Gemeindesteuern  überhaupt  nahezu
/  (64,9  %)  geliefert,  dagegen  im  Jahre  1905,  d.  i.  nach  der  Steuerreform,
  zu  den  direkten  Steuern  nur  noch  stark  die  Hälfte  (54  %),  zu
den  Steuern  überhaupt  nur  annähernd  die  Hälfte  (46,5  %).  Die  Ein
kommensteuer  hat  vor  der  Steuerreform  als  sog.  Kapital-,  Dienst=  und
Berufseinkommensteuer  787000  Mk.  =  10,1  %  des  gesamten  Steuerertrags
  geliefert,  nach  der  Steuerreform  als  wirkliche  Einkommensteuer
einschl.  der  Kapitalsteuer  3  216  000  Mk.  =  38  %.

Im  Zusammenhalt  mit  den  Ergebnissen  der  Staatsbesteuerung  läßt
sich  ersehen,  welches  die  Gesamtwirkung  der  Steuerreform  auf  den
Haushalt  der  Stadt  Stuttgart  in  Hinsicht  auf  die  direkten  Staats=  und
Gemeindesteuern  ist  (siehe  die  Tabelle  S.  107).

Der  Gesamtertrag  an  direkten  Steuern  ist  in  der  Stadt  Stuttgart
von  1904  auf  1905  um  nahezu  3  Millionen  Mark  (2  688  000  Mk.)
gestiegen  und  zwar  ist  an  diesem  Mehraufbringen  ausschließlich  die  Einkommensteuer
  beteiligt.  Im  Jahre  1904  lieferte  die  Einkommensteuer
(alten  Stils)  4  393  000  Mk.,  d.  i.  36,9  %  der  gesamten  direkten  Steuern,
im  Jahre  1905  dagegen  betrug  der  Ertrag  der  Einkommensteuer  (neuen
Stils)  einschließlich  Kapitalsteuer  9  558  000  Mk.,  d.  i.  nahezu  /8  (65,5  %)
der  direkten  Steuern.  Die  Steuern  auf  Grund,  Gebäude  und  Gewerbe
haben  dagegen  eine  namhafte  Ermäßigung  erfahren;  1904  lieferten  sie