Organisation  u.  Entwicklung  des  badischen  Gemeindesteuersystems.  129

mit  insgesamt  3645,8  Millionen  treffen  2006,9  Millionen  und  von  dem
Kapitalvermögen  mit  insgesamt  2859,3  Millionen  sogar  2021,4  Millionen
auf  diese  Städte.  Das  gewerbliche  Betriebsvermögen,  welches,  sobald  es
den  Betrag  von  50  000  Mk.  erreicht  oder  übersteigt,  um  10  bis  höchstens
65  %  erhöht  wird,  um  eine  schärfere  Besteuerung  der  größeren  Kapitalien
zu  erzielen,  beziffert  sich  auf  904,2  Millionen  und  ist  mit  1852  Millionen
(Mannheim  allein  mit  über  701  Millionen)  steuerpflichtig  gegen  1372,5
bzw.  1986,9  des  ganzen  Landes.

Auf  die  54  Städte  und  Gemeinden  mit  über  4000  bis  zu  10  000  Einwohnern
  und  die  Amtsstädte  entfällt  ein  steuerbares  Reinvermögen  von
932,8  Millionen  Mark  mit  einem  Steuerertrag  von  etwas  über  1  Million.
Diese  Gemeinden,  die  insgesamt  85  830  Steuerpflichtige  zählen,  bringen
etwas  mehr  als  den  achten  Teil  des  Gesamtsteuererträgnisses  auf,
während  sich  der  Rest  mit  8,3  Millionen  Mark  auf  die  263  465  Steuerpflichtigen
  der  übrigen  Gemeinden  verteilt.

Von  den  362  382  Vermögenssteuerpflichtigen  hat  bei  dem
von  den  Landständen  genehmigten  Steuerfuß  von  11  Pf.  für  100  Mk.
Steueranschlag  im  Durchschnitt  jeder  26,29  Mk.  zu  entrichten.  Dieser
Durchschnitt  wird  in  43  (vorwiegend  agrarischen)  Amtsbezirken  nicht  erreicht
  und  in  10  (vorwiegend  industriellen)  überschritten.  Am  geringsten
ist  der  durschnittliche  Steuerbetrag  im  Amtsbezirk  Boxberg  mit  8,86  Mk.,
am  höchsten  im  Amtsbezirk  Mannheim  mit  100,82  Mk.  In  den  Städten
mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  bewegt  sich  die  Belastung  durch  die
Vermögenssteuer  bei  einem  Gesamtdurchschnitt  von  8244  Mk.  zwischen
38,7  Mk.  in  Durlach  und  126,84  Mk.  in  Mannheim  und  in  den
mittleren  Gemeinden  und  Amtsstädten  bei  einem  Gesamtdurchschnitt  von
28,27  Mk.  zwischen  8,91  Mk.  in  Weingarten  und  111,30  Mk.  in  Donaueschingen.
  Für  die  Übrigen  Gemeinden  ergibt  sich  ein  Durchschnittsbetrag
von  12,58  Mk.  für  jeden  Steuerpflichtigen.

Die  Verschuldung  beträgt  im  ganzen  24,11%.  Vom  Gesamtbetrag
  der  Schulden  sind  74,26  %  oder  nahezu  ¾/4  aller  Schulden  in
Abzug  gekommen.  Die  Städte  mit  mehr  als  10  000  Einwohnern  haben
eine  Verschuldung  von  23,18  %  des  Vermögens  aufzuweisen;  bei  den
mittleren  Gemeinden  berechnet  sich  dieselbe  auf  23,66  und  bei  den  kleineren
auf  25,49%.  Davon  sind  bei  der  Versteuerung  84,48  bzw.  79,88  bzw.
60,11  %  zum  Adbzug  zugelassen  worden.  Durch  diese  Veranlagung  ist
die  liegenschaftliche  und  sonstige  Verschuldung  in  zuverlässiger  Weise  ermittelt
  worden;  in  Wirklichkeit  dürfte  die  Verschuldungsziffer  allerdings

noch  etwas  höher  sein,  da  die  hier  nicht  berücksichtigten  Schulden  auf
Schriften  126.  —  Gemeindesinanzen  I.