180  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

steuerfreie  Gegenstände  noch  hinzukommen.  Diese  Beträge  sind  aber  nicht
von  erheblichem  Belang.

Die  Ermäßigung  der  Grundstückswerte  um  25  %  genießen  286  654,
jene  um  20%  11  895;  von  den  147  mit  land=  und  forstwirtschaftlichem
Betriebsvermögen  Veranlagten  ist  der  Wert  dieses  Vermögens  bei  111  Steuerpflichtigen
  um  40%  und  bei  19  um  20%  ermäßigt  worden.  Dagegen
wurde  das  gewerbliche  Betriebsvermögen  bei  im  ganzen  etwa  56  000  mit
solchem  veranlagten  Steuerpflichtigen  bei  3267  oder  etwa  6  %  derselben
um  10  bis  65%  erhöht.  Vom  gesamten  landwirtschaftlichen  Betriebsvermögen
  mit  10  812046  Mk.  sind  ermäßigt  worden  5  152528  Mk.
oder  47,66%,  vom  gefamten  gewerblichen  Betriebsvermögen  mit
1372564225  Mk.  erhöht  worden  1  085  087248  Mk.  oder  79,05  %.

Die  14  Städte  mit  über  10  000  Einwohnern  zahlen  statt  der
bisherigen  4,3  Millionen  Mark  Ertragssteuern  für  das  Jahr  1908
5,2  Millionen  Mark  (54,6  %  des  Gesamtsteuererträgnisses)
Vermögenssteuer.  Bei  den  mittleren  Gemeinden  und  Amtsstädten  ist
die  Steuerleistung  von  0,9  auf  1,01  Millionen  Mark  (10,6  %)  gewachsen,
während  die  übrigen  (1500)  Gemeinden  des  Landes  statt  3,78  nur  noch
3,81  Millionen  Mark  entrichten  (34,8  %).

Die  wichtigste  und  ergiebigste  Staats=  und  Gemeindesteuer
  ist  in  Baden  die  Einkommensteuer,  welche  sich  gegenüber
dem  bisherigen,  zum  Teil  veralteten  und  ziemlich  stabilen  Ertragssteuersostem
  durch  ihre  Beweglichkeit  und  stets  wachsenden  Erträgnisse  im
Staats=  wie  Gemeindehaushalt  vorteilhaft  hervorgetan  hat.  Wie  die
in  Tabelle  II  enthaltene  vergleichende  Darstellung  der  Ergebnisse  der
Einkommensteuerveranlagung  für  die  Jahre  1886  und  1906  ergibt  1,  ist
der  Unterschied  in  der  steuerlichen  Belastung  zwischen  den  einzelnen
Gemeindegruppen  bei  der  Einkommensteuer  noch  erheblich  größer  als  bei
der  neuen  Vermögenssteuer.  In  den  größeren  Städten  betrug  im  Jahr
1906  das  steuerbare  Einkommen  51,37%  „  in  den  mittleren  Gemeinden
und  Amtsstädten  11,20  %  und  in  den  kleineren  Gemeinden  37,43  %  des
Gesamtbetrages  des  steuerbaren  Einkommens  des  Landes.  Von  dem
Steuererträgnis  aber  brachten  die  ersteren  63,31  %,  die  letzteren
10,61  bzw.  26,08  %  auf.  Ahnlich  gestaltet  sich  wohl  auch  die  Einkommensteuerveranlagung
  für  das  Jahr  1908,  deren  Ergebnisse  noch  nicht
veröffentlicht  sind.  (Tabelle  II  S.  132  u.  133.)

Die  Vergleichung  der  Jahre  1886  und  1906  ergibt  eine  Ver-1

  Denkschrift  über  die  Statistik  der  badischen  Einkommensteuer.  Herausgegeben  im
Auftrag  des  Großh.  Finanzministeriums  von  der  Großh.  Steuerdirektion.  Karlsruhe  1906.