Organisation  und  Entwicklung  des  badischen  Gemeindesteuersystems.  131

mehrung  des  steuerbaren  Einkommens  der  größeren  Städte  um
235444  243  Mk.  oder  157,5  %.  An  erster  Stelle  steht  naturgemäß
die  Handels=  und  Industriestadt  Mannheim  mit  212,8%%  ;  in  absteigender
Linie  folgen  sodann  Pforzheim  mit  195,2%,  Weinheim  mit  178,8  %,
Durlach  mit  162,8  %  ,  Freiburg  mit  140,2  %  ,  Karlsruhe  mit  1838,6  %,
Offenburg  mit  182,7  %,  Heidelberg  mit  122,8  %  Konstanz  mit  119  %,
Lahr  mit  78,5  %  und  Lörrach  mit  71,8  %.  Während  die  Gesamtvermehrung
  des  steuerbaren  Einkommens  von  1886  bis  1906  346  411778  Mk.
oder  83,6  %  betrug,  haben  die  mittleren  Städte  und  kleineren  Gemeinden
zusammen  eine  Zunahme  von  110  967  535  Mk.  oder  42,8  %  aufzuweisen.
Die  Steuererträgnisse  sind  in  den  14  größeren  Städten  über  das
2  ½  fache  (um  5715  610  Mk.  oder  251,8  %),  in  den  übrigen  Gemeinden
aber  nur  um  etwas  über  die  Hälfte  (2  403  254  oder  107,8%  )  gewachsen.


An  der  gesamten  Einkommensvermehrung  vom  Jahre  1901  bis  zum
Jahre  1906  im  Betrage  von  46  631070  Mk.  sind  nur  die  Städte  mit
über  10  000  Einwohnern  (56529193  Mk.)  und  die  Städte  und  Gemeinden
  mit  über  4000  bis  10  000  Einwohnern  nebst  den  Amtsstädten
(3596  153  Mk.)  beteiligt,  während  die  übrigen  Gemeinden  infolge  der
mit  dem  Jahre  1904  eingetretenen  Steuerfreiheit  der  Steuerstufen  von
500  bis  800  Mk.  Einkommen  eine  Verminderung  (—  13  494276  Mk.)
aufweisen.  Die  Gesamtzahl  der  Einkommensteuerpflichtigen  ist
aus  dem  gleichen  Grunde  von  468  607  im  Jahre  1901  auf  367  318  im
Jahre  1006  zurückgegangen;  es  ergibt  sich  somit  eine  Verminderung
um  101289  Pffichtige  =  21,6  %.  Vergleicht  man  die  Gesamtzahl  der
Pflichtigen  für  1906  (367  318)  mit  derjenigen  für  1886  (317  196),  so
ergibt  sich  eine  Vermehrung  um  50  122  Pflichtige  oder  13,6  %.  Einkommensteuerpflichtig
  waren  im  Jahre  1906  im  ganzen  in  den  größeren
Städten  136  522  (oder  23%  der  Bevölkerung),  in  den  54  mittleren
Gemeinden  und  Amtsstädten  41779  (18,6  %%)  und  in  den  nahezu  1500
übrigen  Gemeinden  189  017  (15,9  %).

Bei  der  Regelung  des  Steuerwesens  ist  den  badischen  Städten  die
Selbstverwaltung  versagt;  auf  die  Ausbildung  ihrer  direkten  Steuern
haben  sie  gar  keinen  Einfluß  und  für  die  Ausgestaltung  der  übrigen
Steuern  ist  ihnen  nur  ein  eng  begrenzter  Spielraum  gelassen.  Je  größer
die  Stadt,  je  umfangreicher  ihr  Aufgabenbereich  ist,  desto  lästiger  und
hemmender  wird  der  Mangel  an  Bewegungsfreiheit  auf  dem  wichtigen
Gebiete  des  Gemeindesteuerwesens  empfunden.  Die  Einschränkung  der

städtischen  Initiative  durch  die  staatliche  Gesetzgebung  macht  es  den  größeren
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