Organisation  und  Entwicklung  des  badischen  Gemeindesteuersystems.  135

Vermögenssteuergesetzes  und  der  Zulassung  des  Schuldenabzugs  bei  der
Gemeindebesteuerung  bereits  vorstellig  geworden.  Will  man  einmal  in
Baden  wie  in  den  süddeutschen  Staaten  überhaupt  zu  einer  grundsätzlichen
Gemeindesteuerreform  schreiten,  so  wäre  vor  allem  eine  größere  Freiheit
der  Selbstverwaltung  der  größeren  Städte  in  der  Ausbildung  ihres  Steuerspstems
  und  ähnlich  wie  in  Preußen  die  vollständige  Uberweisung  gewisser
bisher  vom  Staate  mitbenutzter  Steuerquellen  an  die  Gemeinden  anzustreben
  1.

Wie  in  den  übrigen  deutschen  Bundesstaaten,  so  liegt  also  auch  in
Baden  der  Schwerpunkt  der  Gemeindebesteuerung  in  den  direkten
Steuern,  die  in  den  einzelnen  Gemeinden  je  nach  den  finanziellen  Bedürfnissen
  in  verschiedener  Höhe  zur  Erhebung  gelangen.  Eine  Reihe
von  Gemeinden  des  Schwarz=  und  Odenwaldes  sowie  der  Rheinebene
befindet  sich  in  der  glücklichen  Lage,  auf  die  Erhebung  von  Umlagen
verzichten  zu  können,  da  sie  meistens  über  ein  ertragreiches  Liegenschaftsvermögen,
  namentlich  große  Waldbestände,  wie  z.  B.  Bräunlingen  in  der
Baar,  Obermünstertal,  Ehrenstetten  usw.  verfügen.  Die  nachstehende
Ubersicht  veranschaulicht  die  Höhe  des  Umlagefußes  sowie  des  durch  Umlagen
  zu  deckenden  Gemeindeaufwands  in  den  Städten  der  Städteordnung
im  Jahre  1907.

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Von  100  Mt.  100  Mt.  u  100  Me.  Der
%ewrieisennen.  el.
Städte  Gewerbe-=  steuer-  rentensteuer-  aufwand
steuerkapital  anschlag  kapital  betrug
wurden  erhoden  wurden  erhoben  wurden  erhoben
.  Pi.  Pf.  Mk.
«keibutg......  40  120  8,8  1216  766
arlsruhe  50  150  8.8  2274  278
Pforzheim
à)  für  die  Stadt  Pforzhemeeei
  50  150  8,8  1216  085
b)  für  den  Stadtteil
Brötzinen  63  189  8,8
Bruchsal...  .  .  ...  51  153  8,8  294  768
Heidelbreg  52  156  8,8  1166751
Mannheim.  .  .  ....  54  162  8,8  4859  604
Bader.  60  180  8,8  588  374
Lahr  60  180  8,8  280  637
Dffenburg  .  ..  .  ....  65  195  8.8  295  000
Konstanz  70  210  8,8  521230

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1  Vgl.  das  Referat  von  Bürgermeister  Prof.  Dr.  Walz  in  Heidelberg  über
die  Verfassung  und  Verwaltungsorganisation  der  Städte.  Schriften  des  Vereins  für
Socialpolitik.  125.  Band  S.  207.