138  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

schlägigen  Verhältnisse  festgestellt  hat,  bei  den  bebauten  Grundstücken  die
Wertsteigerung  wegen  der  steten  Anderungen  an  den  Gebäuden  nur  außerordentlich
  schwer  feststellen  läßt  und  nur  in  den  bevorzugten  Geschäftslagen
  sich  ein  entschiedener  Zuwachs  des  Wertes,  nicht  des  Gebäudes,
sondern  des  Bodens,  auf  dem  das  Haus  steht,  nachweisen  läßt.

Zweiter  Abschnitt.

Das  Gemeindevermögen  und  seine  finanzielle  Bedeutung
und  Ausnutzung.

Wie  die  Wirtschaft  des  Staates,  so  besteht  auch  diejenige  der  Gemeinden
  aus  einem  privat=  und  einem  gemeinwirtschaftlichen  Element.  Für
das  erstere  sind  im  allgemeinen  die  gleichen  Grundsätze  wie  für  die  private
Erwerbstätigkeit  maßgebend,  obwohl  dieselben  durch  die  Eigenschaft  der
Kommunalkörper  als  öffentlichrechtlicher  Korporationen  und  durch  den
Inhalt  ihres  Aufgabenkreises  mannigfache  Anderungen  erfahren.  Die
privatwirtschafliche  Tätigkeit  kommt  in  der  Ausübung  privater  Rechte  zum
Ausdruck,  die  jedoch  meistens  von  gemeinnützigen  Gesichtspunkten  beherrscht
wird.  Im  Gegensatz  dazu  beruht  das  gemeinwirtschaftliche  Element  auf
der  Durchführung  der  den  Gemeinden  zur  Sicherstellung  ihrer  öffentlichen
Aufgaben  eingeräumten  Zwangsrechte.  Je  nachdem  die  Einnahmen  in  der
Betätigung  des  einen  oder  des  andern  jener  beiden  Elemente  erzielt
werden,  sind  privatwirtschaftliche  und  gemeinwirtschaftliche  Einnahmen  zu
unterscheiden.  Für  erstere  kommen  hauptsächlich  in  Betracht:  der  Gemeindegrundbesitz,
  die  gewerblichen  Gemeindebetriebe
und  die  Kapitalnutzungen.  Die  gemeinwirtschaftlichen  Einnahmen
setzen  sich  zusammen  aus  Gebühren  und  Steuern;  beides  sind  Zwangsbeiträge,
  welche  die  einzelnen  für  die  gemeinwirtschaftlichen  Aufgaben
leisten.

Zur  Erfüllung  der  kostspieligen,  in  der  neueren  Zeit  an  sie  herantretenden
  Aufgaben  sind  die  größeren  Städte  nur  imstande,  wenn  ihnen
ein  wohlgeordneter  Haushalt,  ein  ausgedehnter,  gut  verwalteter  Vermögensbesitz,
  eine  von  den  Schwankungen  der  wirtschaftlichen  Konjunktur
  wenig  abhängige  Steuerkraft  den  unerläßlichen  Rückhalt  auch
für  kritische  Zeiten  und  insbesondere  die  nötige  Kreditwürdigkeit  auf  dem
Anlehensmarkte  gewährt.  Diesem  Ziele  haben  die  größeren  Städte
unablässig  und  nicht  ohne  Erfolg  nachgestrebt.  Wie  die  Gemeindeverwaltungen
in  Mannheim,  Karlsruhe  und  Pforzheim  die  wirksamen  Unterlagen  für