140  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

wichtiges  Hilfsmittel  zu  einer  rationellen  Ausgestaltung  der  städtischen
Bau-  und  Bodenpolitik,  wie  er  auch  den  wirksamsten  Hebel  zu  einer
zweckmäßigen  Fortentwicklung  der  industriellen  und  Verkehrsverhältnisse
bildet.  Die  meisten  größeren  Städte  haben  daher  ihr  besonderes  Augen—
merk  auf  die  Vermehrung  des  städtischen  Grundeigentums  in  den  letzten
beiden  Jahrzehnten  gerichtet.  In  Mannheim  z.  B.  trat  die  Gemeinde
bei  allen  Zwangsversteigerungen,  Veräußerungen  im  Teilungswege,  jedem
günstigen  freihändigen  Angebot  unbebauten  Landes  als  Kaufliebhaberin
auf;  keine  irgendwie  sich  bietende  Gelegenheit  zum  Erwerbe  eines  Grundstücks
  und  zur  gleichzeitigen  Ausschaltung  der  privaten  Spekulation
wurde  unbenutzt  gelassen.  Als  Bau=  und  Straßengelände  wurden  bis
Ende  1905  155,  97  ha,  zur  Erweiterung  der  gewerblichen  Unternehmungen
40,87  ha,  für  Zwecke  des  von  der  Stadt  angelegten  Industriehafens
113,59  ha  und  zur  Arrondierung  des  sonstigen  Besitzes  351,66  ha  im
Kauf=  oder  Tauschwege  erworben.  Eine  sehr  wertvolle  und  ausgedehnte
Bereicherung  erfuhr  der  Gemeindegrundbesitz  sodann  durch  die  Einverleibung
von  Käfertal  (1048,53  ha)  und  Neckarau  (371,39  ha).  Anderseits  sind
in  den  Jahren  1891/1905  vom  Liegenschaftsbesitz  der  Stadtgemeinde  für
Straßen,  Plätze  und  Anlagen  57,89  ha,  für  städtische  Werke,  Schulen
und  Verwaltungsgebäude  15,63  ha  benötigt  und  110.78  ha  als  Bauterrain
  für  industrielle  Anlagen  und  Wohnungszwecke  veräußert  worden.
An  den  in  der  Periode  1892/1905  durch  Kauf  und  Tausch  vollzogenen
980  8  Eigentumsübergängen  mit  einem  Wert  von  insgesamt  364  929  688  Mk.
war  die  Stadt  mit  1599  Rechtsgeschäften  (16,3  %)  und  einer  Summe  von
30  965  614  Mk.  (8,5  %)  beteiligt.  Ende  1905  betrug  die  Gesamtfläche  des
städtischen  Grundbesitzes  2431,62  ha.  Davon  entfielen  auf  dem  Gemeingebrauch
  gewidmetes,  daher  nicht  bewertbares  Areal  (Straßen,  Wege,  Plätze)
244,10  ha,  auf  die  städtischen  Betriebsunternehmungen  40,87  ha;  21,87  ha
waren  überbaut  und  172,83  ha  als  Promenaden  und  Anlagen  verwendet.
Die  Exerzierplätze,  Friedhöfe,  Lagerplätze  und  das  baureife  Gelände  in
den  verschiedenen  Stadterweiterungsgebieten  umfaßten  289,17  ha,  die
Stadtwaldungen  753,18  ha  und  der  landwirtschaftliche  Besitz  900,58  ha.
Die  Fläche  des  städtischen  Grundeigentums  ist  von  28  %  im  Jahre  1870
auf  36,8  %  der  Gemarkung  im  Jahre  1905  gewachsen.  Ende  1891  war
der  nutzbare  Besitz  unter  Außerachtlassung  der  bebauten  Flächen  und  des
Straßenterrains  auf  etwa  22  Millionen,  Ende  1905  aber  auf  nahezu
50  Millionen  bewertet.  Mannheim  hat  mit  seiner  rationellen  Bauund
  Bodenpolitik  für  viele  Städte  vorbildlich  gewirkt  und  geradezu
glänzende  Erfolge  erzielt.  Auf  der  einen  Seite  ist  es  der  Stadt