146  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

ausgabt.  Davon  fanden  aus  Liegenschaftserlösen,  Straßenkostenbeiträgen,
rückerhobenen  Darlehnskapitalien  u.  dgl.  21  336  196  Mk.,  die  restlichen
46  662  884  Mk.  durch  Kapitalaufnahmen  Deckung.  Die  Schulden  stiegen
von  13  749  000  Mk.  im  Jahre  1890  auf  57  549  094  Ende  1905.  Der
Verkehrswert  des  städtischen  Vermögens  vermehrte  sich  in
der  gleichen  Zeit  von  47½  auf  124  Millionen  Mk.  Vorn  letzterer
Summe  entfallen  auf  den  Grundbesitz  73  469  538  Mk.  (59,22  %),  die
gewerblichen  Unternehmungen  37  341  944  Mk.  (80,10  %),  auf  Liegenschaftskaufschillinge
  und  andere  Aktivkapitalien  6  343  037  Mk.  (5,11  ½).
Nicht  in  gleichem  Maße  wie  die  Wirtschaftsausgaben  haben  sich  die  eigenen
Einnahmen  der  Gemeinde  aus  dem  Grundbesitz  und  den  wirtschaftlichen
Unternehmungen,  sowie  aus  dem  Ertrag  der  Gebühren  und  Beiträge  vermehrt.
  Vor  allem  ist  die  Einnahme  aus  Verbrauchssteuern  infolge  der  im
Jahre  1897  beschlossenen  Beschränkung  der  Abgabe  auf  Bier  und  Wein  auf
etwa  die  Hälfte  des  früheren  Betrags  zurückgegangen.  Immer  mehr
mußte  deshalb  die  Deckung  der  Gemeindelasten  auf  die  direkte  Besteuerung
übergewälzt  werden.  Die  Summe  der  Gemeindesteuerkapitalien
wuchs  von  395  316  600  Mk.  im  Jahre  1890  auf  1  635  136  750  Mk.
im  Jahre  1908  an.  Die  Steuerkraft  beträgt  mehr  als  das  Vierfache,
der  jetzige  Bedarf  das  Dreieinhalbfache  desjenigen  von  1890.  Der  nötige
Ausgleich  mußte  durch  entsprechende  Festsetzung  des  Umlagefußes  herbeigeführt
  werden.

In  Karlsruhe  sind  die  gesamten  Wirtschaftsausgaben  von  1898
bis  1908  um  142  %,  der  Schulaufwand  um  126  %,  die  laufenden  Einnahmen
  dagegen  nur  um  114%  und  die  Steuerkapitalien  um  138  %
gestiegen.  In  Freiburg  haben  im  letzten  Jahrzehnt  die  Wirtschaftsausgaben
  eine  Steigerung  von  2  427  304  auf  5592900  Mk.-—  3  165  596  Mk.
(130  %),  die  Einnahmen  von  1  758  500  Mk.  auf  3  632  000  Mk.
—  1  873  500  Mk.  (107  %),  der  durch  Umlagen  zu  deckende  Aufwand
von  668  804  Mk.  auf  1  960  900  Mk.  =  1292  096  Mk.  (198  %)  und
die  Steuerkapitalien  von  276  910  450  Mk.  auf  870  011  055  Mk.
—  593  100  605  Mk.  (214  %)  erfahren.  Ahrnlich  dürfte  die  Entwicklung
auch  in  den  anderen  größeren  Städten  des  Landes  verlaufen  sein.

Die  Ausgaben  der  Gemeinden  unterscheiden  sich  in  solche,
welche  zur  Erhaltung  und  Vermehrung  des  Vermögens  grundstocks  vollzogen
  werden,  wie  die  Kosten  für  Erwerbung  von  Liegenschaften  aller  Art,
Errichtung  von  Gebäuden  usw.  und  in  solche,  welche  die  Befriedigung
der  Bedürfnisse  der  Gemeindewirtschaft  zum  Gegenstande  haben.
Die  letzteren  zerfallen  wiederum  in  „ordentlichen“  und  „außer-