152  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

geschoben,  bis  sie  schließlich  so  angewachsen  waren,  daß  auch  sie  aus
Anlehensmitteln  nachgeholt  werden  mußten.

Das  Deckungsverfahren  mittelst  Anleihen  hat  nun  allerdings  den  Zweck,
die  Aufbringung  der  Mittel  für  große  einmalige  Aufgaben  auf  eine  Reihe
von  Jahren  zu  verteilen  und  dieselbe  dadurch  den  Umlagepflichtigen  zu  erleichtern,
  obwohl  durch  die  Verzinsung  die  Ausgabe  im  ganzen  beträchtlich
höher  wird.  Dieser  Zweck  läßt  sich  aber  durch  Anlehensaufnahme  bei  nicht
rentabeln  Ausgaben  nur  erreichen,  wenn  diese  in  der  zur  Tilgung  der
Anlehen  bestimmten  Zeit  nicht  wiederkehren.  Bei  nicht  rentabeln  Ausgaben
  aber,  die  sich  in  rascher  Aufeinanderfolge  wiederholen,  tritt  in
kurzer  Zeit  der  entgegengesetzte  Erfolg  ein:  die  jährlich  aufzubringenden
Beträge  für  Verzinsung  und  Tilgung  werden  dann  höher  als  die
Summen,  welche  bei  Bestreitung  jener  Ausgaben  aus  laufenden  Mitteln
aufzubringen  gewesen  wären.  Dieser  Zustand  ist  bei  den  größeren
Städten  bereits  allenthalben  vorhanden.  Der  ÜUbergang  von  der  Anlehenspolitik
  zur  Barzahlungspolitik  ist  nun  unter  den  obwaltenden
  Umständen  allerdings  außerordentlich  schwierig,  weil  die  bisherigen
Annuitäten  weiter  bezahlt  und  daneben  auch  noch  die  Neubaukosten  von
der  Wirtschaft  aufgebracht  werden  müssen.  Zur  Einschränkung  der  bisher
befolgten  Politik  der  zu  starken  Entlastung  der  Gegenwart  auf  Kosten
der  Zukunft  sollten  außer  dem  gesetzlich  vorgeschriebenen  Reserve=  und
Betriebsfonds  für  die  Deckung  der  regelmäßig  wiederkehrenden  außerordentlichen
  Ausgaben,  wie  sie  oben  näher  aufgeführt  wurden,  künftig
jedes  Jahr  ein  angemessener  Betrag  in  den  Voranschlag  eingestellt  oder
unter  Mitinanspruchnahme  der  Steuererträgnisse  besondere  Fonds  angesammelt
  werden,  wenn  auch  die  Umlagen  um  einen  bis  zwei  Pfennige
dadurch  erhöht  werden  müßten.  Die  meisten  größeren  Städte  außerhalb
Badens  sind  längst  dazu  übergegangen,  die  Schulbauten  aus  laufenden
Mitteln  zu  bestreiten  und  für  die  Heimzahlung  der  jüngsten  Anlehen
größere  jährliche  Tilgungsquoten  zu  verwenden.  Mannheim  hat  bereits
den  Ertrag  eines  Umlagepfennigs  mit  177000  Mk.  für  diese  Zwecke  in
den  Voranschlag  für  das  Jahr  1908  eingestellt  und  auch  Karlsruhe  wird
diesem  Beispiel  voraussichtlich  schon  im  nächsten  Jahre  folgen.  In
Mannheim  wird  der  Aufwand  für  die  Schuldzinsen  vom  Ertrage
der  aus  Anlehensmitteln  geschaffenen  rentierenden  Einrichtungen  bestritten,
welche  nicht  nur  die  eigenen  Anlagekosten,  sondern  auch  jene  der  unproduktiven
  Unternehmungen  bezahlt  machen.  Da  aus  den  erst  in  jüngster
Zeit  entstandenen  Betrieben  (Straßenbahn,  Elektrizitätswerk,  zweites  Gaswerk)
  von  Jahr  zu  Jahr  steigende  Erträgnisse  zu  erwarten  sind,  wird