156  Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.
Karlsruhe.
1Z.,.  Ausgaben  1
Anl  (zu  A  ohne  Auf-  Rein
age-  .  d  8  2
kapital.  Einnahmen.  rilgung  r.  einnahmen.
zinsung  der
Bauschuld)
Mk.  Mk.  Mk.  Mk.
A.]  Wirtschaftliche
Unternehmungen:
1.  Gaswerk.  3  693  9252  775  654  1  851  911  923  743
2.  Wasserwerk  3197  532  645  341  192  470  452  871
3.  Elektrizitätswerk.  2  729  183  399  310  217  380  181  930
*  S#lachthaus  ·  41  438  9123  168  551  105  024
6.  Straßenbahn  6  0272609  9209548  1  091  444  118  104  1
7.Eiseenbahn.  1  315  772  192  298  4356  187  942
8.]  Hafenanlagen  3  953  902  355  253  240  625  114  628
a)  Rlockverglltungen
und  Abgänge
B.][Verbrauchssteuern  —  529  344%  Erhebungskosten  70  748
a)  104  602
b)  53  994
C.Einnahmen  aus
Sparkassenüberschüssen.
  .  —  100000  —-  —

Dritter  Abschnitt.

Beiträge  und  Gebühren.

Die  Regelung  der  Aufbringung  des  Gemeindeaufwands  durch  das
Gesetz  vom  24.  Februar  1879  in  der  Gemeindeordnung  ist  im  wesentlichen
  dieselbe  wie  durch  das  Gesetz  vom  6.  Februar  gl.  Is.  in  den  der
Städteordnung  unterstehenden  Städten.  Beide  Gesetze  gehen  von  dem
Grundsatz  aus,  daß  die  Art  und  Weise  der  Deckung  des  Gemeindeaufwandes
  nach  dem  verschiedenen  Charakter  der  einzelnen  Teile  desselben,
der  einzelnen  Arten  von  Gemeindeausgaben  bestimmt  werden  müsse,  daß
die  Mittel  zur  Deckung  tunlichst  im  engen  Anschluß  an  die  den  Aufwand
veranlassenden  Gemeindeeinrichtungen,  die  Gemeindetätigkeit  und  an  die
hierdurch  gebotenen  Vorteile  zu  suchen  seien  und  daß  endlich  in  Durchführung
dieses  Grundsatzes  das  Gebiet  der  eigentlichen  allgemeinen  Besteuerung
dem  Prinzip  der  Subsidiarität  derselben  entsprechend  auf  die  engsten

1  Abzüglich  der  an  die  Stadtkasse  abgelieferten  „Miete"  mit  280  000  Mk.