Die  Verbrauchssteuern  und  sonstigen  Gemeindeabgaben.  165

Gemeinden  ihre  Umlagen  entsprechend  erhöhen.  Bei  Zugrunde—
legung  der  Rechenschaftsergebnisse  für  das  Jahr  1908  würde  der  Gesamtumlagebedarf
  eine  Steigerung  erfahren

durch  den  unmittelbaren  durch  den
Verbrauchssteuerausfall  Gesamtverbrauchssteueraus  fall
in  Babden  um  9,0%  um  9,0%
„  Konstaz  „  9,4  %  „  9,4  %
„  Heidelbreg  „  9,6  %  „  9,6  %
„  Karlsruhe  „  9,9%  „  11,8%
„  Pforzheen  „  10,1  %  „  11,0  %
„Freiburg.  .  .  ..  „  12,8  %  „  14,7  %
„  Rastatt  ..  „  16,4  %  „  19,9  %%

und  im  Durchschnite  der  7  Städte  um  10,4  bezw.  11,4  %.  Der  Umlagesatz
  würde  pro  100  Mk.  Steuerkapital  bezw.  Einkommensteueranschlag
  zu  erhöhen  sein

durch  den  durch  den  unmittelbaren
Gesamtverbrauchssteuerausfall  Verbrauchssteuerausfall
in  Pforzheim.  .  ..  um  5,6  Pf.  um  5,1  Pf.
„  Heidelbrg  „  5,7  „  „  5,7  „
„  Baben  „  6,5  „  „  6,5  „
„  Karlsruhe  „  7,8  „  „  6,4  „
„  Konstaz  „  7,9  „  „  7,9  „
„  Freibuuntg  „  8,0  „  „  7,0  „
„  Rastatt  „  11,1  „  „  9,21,

Da  sich  aber  mit  der  Einführung  der  neuen  Vermögenssteuer  am
1.  Januar  1908  für  die  beteiligten  Städte  erheblich  höhere  Steuerwerte
ergeben  haben,  die  auch  ein  sehr  beträchtliches  Mehrerträgnis  des  Umlagepfennigs
  gegenüber  den  bisherigen  Steuerkapitalien  abwerfen,  so  dürfte  sich
die  oben  berechnete  Steigerung  des  Umlagesatzes  durchgehends  auf  etwa  die
Hälfte  beschränken.  In  Mannhein  haben  die  Verbrauchssteuern  im
Jahre  1897  heftige  Anfechtungen  erfahren.  Das  Oktroi  auf  Mehl  und
Brot  wurde  nach  hartem  Kampfe  durch  einen  mit  großer  Mehrheit
gefaßten  Bürgerausschußbeschluß  mit  Wirkung  vom  1.  Januar  1898
an  und  jenes  auf  Wildpret,  Geflügel  und  Fische  mit  Wirkung  vom
1.  Januar  1899  an  aufgehoben,  obwohl  der  Oberbürgermeister  in  einer
umfangreichen  Denkschrift  für  die  Beibehaltung  dieser  ergiebigen  Einnahmequelle
  eingetreten  war,  da  das  Oktroi  nachgewiesenermaßen  keine

1VBgl.  a.  a.  O.  S.  30.