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Die  Gemeindebesteuerung  im  Großherzogtum  Baden.

Ubersicht  über  den  Ertrag  der  Verbrauchssteuern  in  7  badischen  Städten
Zolltarifgesetzes  auf

Mit  Inkrafttreten
Mittlere  Reinertrag  Die  gemäß  des  àuis  des  *  dran
Einwohnerzahl  der  ß  13  des  3.T.G.  a  8  abe  wegfallende
Stadt  des  Verbrauchssteuern  wegfallenden  wegsellenbe  Verbrauchssteuern
Berichtstahres  im  ganzen.  Verbrauchssteuern.  Verbrauchssteuern.  Überhaupt.
Mt.  Mk.  M.  r%  M.  &amp;%  M'.  2%
Rastatt  14  300  35  708  21  2688  59,62  4518  12,65525  806  1  72,27
Baden.  16  000  118  874  48  822  410,07  —  —  48  822  410,07
Konstanz.  28  500  010  43  029  42,60  —  —  43  029  42,60
Pforzheim  47000  181  845  79  377  43,65  7020  3,86  86397  47,51
Heidelberg  47  000  152  538  89967  58,98  —  —89967  58,98
reiburg.  67  000  297  109  133  647/44,8  19681  6,62  153  328  515.60
arlsruhe  102300  341  137  396  61,09298  S664625
Summe  317  100  1  228  237  624  526  50,85.  60  757  4,95  685  283  1  55.80

Verteuerung  der  von  ihm  belasteten  Lebensmittel  bewirkte  1.  Der  in  den
Gemeindekollegien  vorherrschenden  grundsätzlichen  Abneigung  gegen  die
kommunalen  Verbrauchssteuern  mußte  sogar  noch  die  Abgabe  auf  Luxuslebensmittel
  weichen,  trotzdem  die  Aufhebung  derselben  niemandem,  der  steuerliche
  Schonung  verdient  und  bedarf,  zugute  kam,  vielmehr  die  minder
Wohlhabenden  durch  die  ihnen  zu  ihrem  Teile  obliegende  unerläßliche
Aufbringung  des  Einnahmeausfalls  stärker  belastet  und  das  Gemeinwesen
in  seiner  Leistungsfähigkeit  geschwächt  wurde,  namentlich  in  den  nicht
erzwingbaren  freiwilligen  Leistungen  für  die  ärmere  Bevölkerung,  die
deshalb  durch  die  Aufhebung  doppelt  schwer  betroffen  wurde.  Auf  Grund
einer  eingehenden  Untersuchung  des  städtischen  Statistischen  Amts  wurde
später  festgestellt,  daß  eine  nachhaltige  Verbilligung  der  Brotpreise  infolge
Abschaffung  des  Oktrois  nicht  eingetreten  war  ?2.  In  Mannheim  bestehen
also  nur  noch  Verbrauchssteuern  auf  Bier,  Wein  und  Obstwein,  welche
im  Jahre  1905  einen  Reinertrag  lieferten  von  289155  Mk.  gegenüber
266  642  Mk.  im  Jahre  1904.  Die  Einnahmen  aus  dieser  Steuerquelle
sind  von  4,56  Mk.  pro  Kopf  der  Bevölkerung  im  Jahre  1898  auf  1,81  Mk.
im  Jahre  1903  zurückgegangen.

—  —  ——

1  Vgl.  die  Denkschrift  des  Oberbürgermeisters  Beck  betreffend  die  Erhebung
von  Verbrauchssteuern  in  der  Hauptstadt  Mannheim  von  1897.
*  Ugl.  Beiträge  zur  Statistik  der  Stadt  Mannheim  Nr.  10  S.  9.