So  tief  in  einem  Volke  die  aus  Jahrhunderte  langer  Praxis  eines  bestimmten
  Rechtskodexr  gewonnene  oder  aufgedrungene  Rechtsanschauung
wurzelt  und  so  vorsichtig  man  zu  Werke  gehen  muß,  um  eine  nach  den
Resultaten  neuerer  Forschungen  als  veraltet  zu  bezeichnende  Bestimmung
zu  beseitigen,  ebenso  schwierig  und  gefährlich  ist  es,  bei  einer  anderen
Staatseinrichtung  eine  reformierende  Hand  anzulegen,  nämlich  an  dem
Fundamente,  auf  welchem  der  ganze  Staatsbau  ruht,  dem  Finanzwesen,
das  auf  allen  Gebieten  der  Verwaltung  bei  den  einfachsten  Handlungen
hindurchleuchtet.  Diese  hervorragende  Stellung  einer  geordneten  Finanzwirtschaft
  im  Kreise  der  staatlichen  Aufgaben  erklärt  sich  aus  ihrer  Eigenschaft
  als  Zubringerin  der  Mittel,  welche  es  dem  Gemeinwesen  erst  gestatten
und  ermöglichen,  seinen  hehren  Pflichten  und  Aufgaben,  der  Sorge  um
das  Gemeinwohl,  zu  obliegen.  Um  aber  diese  fortgesetzte  Speisung  der
öffentlichen  Kassen  nicht  unterbrechen  zu  müssen,  um  vielmehr  die  Existenz
der  Gesellschaft  geradezu  garantieren  zu  können,  ist  es  unbedingtes  Erfordernis,
  die  Art  der  Beschaffung  der  Mittel  mit  dem  Mantel  der  Gesetzgebung
  zu  umhängen,  damit  nicht  willkürlich  und  vielleicht  planlos  in
einem  Jahre  auf  diese,  im  anderen  auf  die  andere  Weise  die  Gelder  aufgetrieben
  werden,  wodurch  Unzuträglichkeiten  und  Unsicherheiten  im  Haushalte
  der  öffentlichen  Körperschaft  selbst,  wie  bei  dem  der  Besteuerten  einträten.
  Ist  aber  ein  Erhebungssystem  gesetzlich  anerkannt  und  eingeführt,
so  hat  eine  Volksvertretung  mit  den  verschiedenen  Interessen  mitgewirkt,
geprüft  und  auf  Mißstände  aufmerksam  gemacht,  die  zu  beseitigen  waren.
Ein  auf  diese  Weise  eingeführtes  System  kann  dann  nur  wieder  durch
die  gleiche  Gesetzgebungsmaschine  beseitigt  werden.  Daher  gelten  die  erwähnten
  gesetzlichen  Schwierigkeiten  wie  bei  der  Beschaffung  der  Mittel  so
auch  bei  der  Abschaffung  irgend  eines  gesetzlich  festgelegten  Systems.

Eine  Finanzwirtschaft  soll  indessen  trotz  der  zu  befürchtenden  Wirkungen
von  Verschiebungen  hergebrachter  Steuerverhältnisse  in  ihrer  Entwicklung
vorwärts  schreiten  und  sich  veränderten  Gestaltungen  im  Wirtschaftsleben