176  Das  System  der  Gemeindehesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.

Die  Einnahmen  der  Gemeinden  in  Elsaß-Lothringen  setzen  sich  aus
sehr  verschiedenen  Bestandteilen  zusammen  und  werden  als  ordentliche  und
als  außerordentliche  Einnahmen  erhoben,  je  nachdem  sie  ihrer  Natur  nach  in
den  einzelnen  Positionen  regelmäßig  wiederkehrende  oder  meist  nur  einmalige
  oder  doch  selten  wiederkehrende  Einnahmen  sind.  Letztere  beruhen
vielfach  auf  dem  Rechtstitel  des  Verkaufs  von  Immobilien  der  Gemeinde
oder  aus  Beiträgen  des  Staates  oder  einzelner  Bürger  und  Bürgerkategorien
  zur  Durchführung  von  Neueinrichtungen  und  Neuanlagen,
welche  im  Interesse  dieser  geschehen  z.  B.  Zuschüsse  des  Staates  zur
Wiederherstellung  eines  Kunstdenkmals,  die  Beiträge  der  Eigentümer  zur
Durchführung  der  Kanalisation,  welche  die  Grundstücke  in  ihrem  Werte
steigert  und  eine  besondere  Heranziehung  der  Eigentümer  zur  Deckung  der
Anlagekosten  verlangt.  Handelt  es  sich  um  einmalige  Ausgaben  im
Interesse  der  Allgemeinheit,  so  lassen  sich  die  Mittel  hierzu  durch  einmalige
Erhöhung  der  Steuerzuschläge,  sogenannte  außerordentliche  Steuerzuschläge,
beschaffen,  die  somit  von  allen  Steuerzahlern  gleichmäßig  der  Höhe  ihrer
sonstigen  Steuer  entsprechend  entrichtet  werden,  wie  z.  B.  für  die  Durchführung
  der  Sanierung  alter,  ungesunder  Stadtteile  usw.  Schließlich  betrachtet
  man  noch  die  Einnahmen  der  Gemeinde  aus  Anleihen  als  außerordentliche
  Einnahmen.

Die  ordentlichen  Einnahmen  zerfallen  in  5  Kapitel  und  bestehen
in  dem  Ertrag  des  Gemeindevermögens,  der  Gebühren  und  Strafgelder,
der  Steuern  und  Steuerzuschläge,  der  Einnahmen  für  besondere  Zwecke
und  der  sonstigen  Einnahmen.

Unter  diesen  5  Kapiteln  gebührt  in  den  meisten  Gemeinden  dem
dritten,  dem  Kapitel  Steuern  und  Steuerzuschläge,  hinsichtlich  der  Höhe
des  Ertrags  der  erste  Platz.  Eine  Reihe  von  Gemeinden  erfreut  sich  aber
auch,  dank  ihrer  historischen  Vergangenheit  und  der  Gemeindewirtschaftspolitik
  früherer  Stadtväter,  recht  reichlicher  Einnahmen  aus  dem  1.  Kapitel:
Ertrag  des  eigentlichen  Gemeindevermögens  der  Grundstücke,  Waldungen,
Gebäude  usw.  So  besonders  Gemeinden  in  den  Kreisen  Thann,  Schlettstadt,
  Molsheim,  Erstein,  Hagenau,  Altkirch.  In  landwirtschaftlichen
Gemeinden  entscheidet  diese  Einnahme  wesentlich  über  die  Höhe  der
von  den  Bürgern  zu  entrichtenden  Steuern.  In  Städten  treten  die  Einnahmen
  aus  den  städtischen  gewerblichen  Betrieben  mit  nicht  unbedeutenden
Summen  dazu.

Wasserwerk,  Schlacht=  und  Viehhöfe,  Hafenbetriebe,  Badeanstalten,
Elektrizitäts-,  Gaswerke,  Straßenbahn,  das  Abfuhrwesen  u.  a.  sind  Betriebe,
  die  ihres  monopolen  Charakters  wegen  sich  am  besten  in  städtischer