184  Das  System  der  Gemeindebesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.

3.  Gemeindedienste  (Hand-Spanndienste,  Fronen).

Wenn  die  Gemeinden  auf  andere  Weise  die  Beiträge  für  die  Beschaffung
  und  Unterhaltung  der  Vizinalwege  nicht  beibringen  können,  ist
ihnen  gestattet,  den  Gemeindemitgliedern  Frondienste  für  Wegezwecke  aufzuerlegen.
  Fronpflichtig  ist  dann  jeder  ledige  oder  verheiratete  Gemeindeeinwohner,
  wenn  er  Vorstand  einer  Familie  und  Haushaltung  und  zu
einer  der  direkten  Staatssteuern  veranlagt  ist,  oder  zwar  richtet  sich  die
Höhe  nach  der  Mitgliederzahl  der  Familie,  soweit  die  einzelnen  das  18.
nicht  aber  das  60.  Lebensjahr  überschritten  haben  und  gesund  sind.  Auch
das  Dienstpersonal  wird  hierbei  eingerechnet.  Ferner  ist  der  Vorstand
fronpflichtig  für  jeden  bespannten  Karren  oder  Wagen,  für  jedes  Last-,
Zug=  oder  Reittier,  welches  in  der  Gemeinde  im  Dienste  der  Familie  oder
Haushaltung  verwendet  wird.  Der  Besitzstand  vom  1.  April  eines  jeden
Jahres  wird  als  Maßstab  der  Veranlagung  zu  Grunde  gelegt.

Auch  bei  dieser  Art  der  Besteuerung  haben  zum  Teil  noch  Paragraphen
aus  weit  zurückliegender  Zeit  ihre  Geltung,  so  das  Gesetz  Üüber  die  Vizinalwege
  vom  28.  Juli  1824  und  21.  Mai  1836,  Vizinalwegeordnung  für
Oberelsaß  vom  21.  August  1854,  für  Unterelsaß  vom  9.  Oktober  1854,
für  Lothringen  vom  20.  April  1883.

In  den  neuesten  Verwaltungsberichten  der  Bezirkspräsidenten  (für
die  Bezirkstage)  finden  sich  über  die  Zahl  der  Frontage,  und  zwar  im
Jahre  1907  in  Unter-Elsaß  und  Lothringen,  im  Jahre  1906  in  Ober-Elsaß,
  folgende  Angaben:

»  «  Zahl  der  Davon  leisteten  Frontage
Kreis  und  Bezirk  vorhandenen  —  —
Gemeinden  keine  1234
1907.

Straßburg  (Stadtzt)  1  1  —  —  —  —
(Land  102  —  —  8  89  5
Erstten  .....  50  2  4  4  40  —
Hagenenn  .  58  1—  —  55  2
Molssen  70  10  1  2  57  —
Schlettstnttt  63  5  212  53  1
Weißenbregg  83  3  11  4  72  3
Zaben:  .  134  —  —  6  118  10
(übertrag)  Unter-Elsaß  514¼  41

—.—  —„

Darunter  1  Gemeinde  1½  Frontage.
2  Darunter  2  Gemeinden  2½  Frontage.