Die  direkte  Gemeindebesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.  189

Im  ganzen  sind  somit  an  direkten  Steuern  erhoben:
pro  Kopf  der  Bevölkerung

Grundsteeer  5023311  Mk.  2,77  %
Gebäudesteer  7.249714  „  3,99  %
Kapitalsteuer  .  3984315  „  2,17  %
Lohn=  und  Besoldungssteuer.  .  3310  477  „  1,82  %
Gewerbesteer  79507180  „  4,14  %
Wandergewerbesteer  214867  „  0,12  %
Bergwerkssteer  619244  „  0,34  %

Zusammen  27  859  108  Mk.  15,85  %%

Davon  entfallen
auf  den  Staat.  13435617  Mk.  =  48,2  %

□
„  die  Bezirkeee  5370946  „  =  19,8  %  7-„
  „  Gemeinden  8142976  „  =  29,3  %  :8
„  Ausfälllel  829850  „  =  2,9%  2
„  den  landwirtschaftlichen  Hilfsfonds  79719  „  =  0,8  %1  "

Wie  oben  27  859  108  Mk.  =  100,0  %

Von  den  für  die  Bezirke  erhobenen  Zahlungen  entfallen  auf:

Ober--Elsasttszss  1356462901  Mk.  =  37%
Unter-Elsattt  1866822  „  38  %
Lothringen.  ..  ....1941223»  45%
im  ganzen  40  %  des  Staatsauftommens.

Von  den  für  die  Gemeinden  erhobenen  Zuschlägen  und
den  ihnen  überwiesenen  Anteilen  an  der  Gewerbesteuer
und  der  Wandergewerbesteuer  von  im  ganzen  8  142976  Mk.
entfallen  auf  die  Gemeinden  der  Bezirke:

Ober-Elsaf.  2940372  Mk.  =  70,1  %  des
Unter-Elsab.  2224066  „  45,2  %  Staats-Aufkommens
Lothringen  2978538  „  68,9%  in  den  betr.  Bezirken
im  ganzen  60,6  %  des  Staatsaufkommens.

Die  Gewerbesteuer  ist  demnach  die  einträglichste;  an  zweiter  Stelle
steht  die  Gebäudesteuer,  an  dritter  die  Grundsteuer,  an  vierter  die  Kapitalsteuer
  und  an  fünfter  die  Lohn=  und  Besoldungssteuer.

Der  Anteil,  den  die  Gemeinde  vom  Steueraufkommen  ihrer  Insassen
erhält,  erscheint  als  ein  verhältnismäßig  geringer;  nur  29  %  entfallen  auf
sie  gegen  48,2  %  und  19,3  %  welche  der  Staat  bezw.  die  einzelnen  Bezirke
  erfordern.  Wenn  nun  noch  in  besondere  Erwägung  gezogen  wird,