Die  indirekte  Gemeindebesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.  193

Direkte  Steuern  Indirekte  Steuern  Zusammen
Städte

ro  pro  pro

Total  #eb  Total  HKopf  Total  l  Kopf

Parris  27589166  12,0  156  099  702  67,  92  183  688  869  79,93
Berlin  30854  157  1  25,65  874  189  0,760|31  728  345  206,38
Moskaa  9227  118  12,08  707278,  94  9934  396  13002
Wien  25  700  369  35,f22  4400  002  6,03443  461  6  41,25
Warschaau  2112950  6..001399  330|  346á41111  580  10.16
Budapest  5847251  15,23  5249  7670  11297  018  26,43
Amsterdam  .  68125  423  23,312422  47753  444
Mailand2O  UO  739  27.  3
Kopenhagen  6408  961  245515076074111859718  2896
Tuin  1  189  299  4,  60  6  027573  23,28  7216  872  27,88
München  3  259  713  13,25  3  678  299  14,95  6  938  012  28,20
Dressen  3  491  907  14,96  1  161  3823  4.97  4656  230  19,93
Straßburg  (1900336  0  78  316  8.

Die  deutsche  Herrschaft,  welche  die  Besteuerung  in  Elsaß-Lothringen,
so  wie  sie  zur  französischen  Zeit  üblich  war,  bestehen  ließ,  brachte  noch
einige  Einzelbestimmungen,  das  Oltroi  betreffend,  die  aber  keine  prinzipielle
Bedeutung  haben.

Das  Odktroi  ist  eine  gelegentlich  der  Einfuhr  von  bestimmten  Gegenständen
  in  das  Stadtgebiet  bezw.  gelegentlich  der  Fertigstellung  eines
solchen  Gegenstandes  im  Oktroigebiet  für  Gemeindezwecke  erhobene  Abgabe.
Es  ist  also  von  vornherein  besonders  darauf  hinzuweisen,  daß  das  Oktroi
nicht  als  eine  Belastung  auswärtiger  Gewerbetreibender  angesehen  werden
kann,  indem  auch  die  am  oktroierhebenden  Orte  Ansässigen  für  die  von
ihnen  verfertigten  Gegenstände  die  Abgabe  zu  entrichten  haben.  Nur  ganz
ausdrücklich  und  durch  Beschluß  des  Gemeinderates  kann,  wie  es  z.  B.
öfter  geschieht,  bestimmt  werden,  daß  bei  schlechten  Ernten  der  im
Oktroigebiet  gewonnene  Wein  usw.  den  Eigentümern  oktroifrei  belassen
sein  soll.

Die  Oktroi-Einnahmen  spielen  im  Haushalt  der  elsaß-lothringischen
Städte,  soweit  sie  Oktroi  erheben,  infolge  ihrer  Höhe  im  Vergleich  zu  den
Einnahmen  aus  den  übrigen  Steuern  weitaus  die  Hauptrolle.  In  Straßburg
machten  sie  z.  B.  im  Jahre  1904:  81,8,  in  Mülhausen  76,8,  in  Metz
86,6  %  der  gesamten  Steuereinnahmen  aus.  Wir  verweisen,  gerade  weil  wir
hier  unter  deutscher  Herrschaft  die  bis  ins  kleinste  ausgebildete  französische
Besteuerung  besitzen,  an  dieser  Stelle  auf  die  Oktroitarife,  welche  eingehend

die  Gegenstände  aufführen,  die  der  Oktroitaxe  unterliegen,  zugleich  um  zu
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