204  Das  System  der  Gemeindebesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.

gerade  Kasernen  durch  die  Militärverwaltung  gebaut  werden,  beim  Aufkommen
  von  Oktroi  auf  Baumaterial  pro  Kopf  vielleicht  weniger  beiträgt,
um  so  stärker  aber  an  den  beiden  ersten  Gruppen  „Getränke  und  Eßwaren“
beteiligt  ist.  Der  Rest  in  Höhe  von  zirka  150  000  Einwohnern  in  Straßburg
  muß  ziemlich  gleichmäßig  an  der  Oktroilast  tragen.  Wenn  auch  die
Luxusartikel  höher  besteuert  sind  als  die  alltäglich  gebrauchten,  so  ist  die
Einnahme  daraus  wegen  des  geringen  Konsums  einerseits  und  der  verhältnismäßig
  geringen  Zahl  wohlsituierter  Bürger  anderseits  doch  nicht
zu  vergleichen  mit  den  Erträgnissen,  welche  aus  Bedürfnisgegenständen
entspringen,  die  zum  täglichen  Leben  gehören,  den  sogenannten  Massenkonsumartikeln.
  Scheiden  wir  die  oben  erwähnten  150  000  Einwohner
Straßburgs,  wobei  die  Militärbevölkerung  und  die  vorübergehend  Anwesenden
  fortgelassen  sind,  in  zwei  soziale  Klassen,  die  dadurch  gekenntzeichnet
  sind,  daß  die  eine  Steuern  entrichtet,  die  andere  nicht.  Unter
letzteren  bilden  diejenigen  das  Hauptkontingent,  welche  auf  Grund  besonderer
Bestimmungen  deswegen  von  der  Steuerleistung  an  den  Staat  wie  an  die
Gemeinde  befreit  sind,  bezw.  für  welche  die  Stadt  die  Staatssteuer  freiwillig
  übernommen  hat,  weil  sie  Oktroi  erhebt.  Bei  dieser  Sichtung  erhalten
  wir  folgendes  Ergebnis.  30  153  zahlten  im  Jahre  1906  Steuern,
gleichgültig  welche  Steuern,  für  14917  übernahm  die  Stadt  die  direkte
Staatssteuer  und  befreite  dieselben  selbstverständlich  auch  von  der  Zahlung
der  Gemeindezuschläge.  Gewöhnlich  rechnet  man  pro  Haushaltung  4  bis
5  Personen.  Auf  eine  steuerzahlende  Person  kommen  jedoch  nur  3  bis  4
Personen,  da  viele  Familienmitglieder,  wenn  sie  auch  bei  den  Eltern  wohnen,
zur  Steuer  veranlagt  werden.  Multipliziert  man  obige  Zahlen  mit  3,5,
so  entfallen  auf  den  steuerzahlenden  Teil  der  Bevölkerung  105  535,  auf
den  nicht  steuerzahlenden  Teil  52  209  Personen.  Die  Summe  ergibt  nicht
ganz  die  ortsanwesende  Bevölkerung,  da  wir  die  Fremden  und  das  steuerfreie
  Militär  sowie  Personen  mit  ganz  kleinem  Einkommen  (Witwen  usw.)
weggelassen  haben;  zudem  bezieht  sich  die  Zahl  der  Zensiten  auf  das  Jahr
1906.  Die  ortsansässige  steuerzahlende  und  nicht  steuerzahlende  Zivilbevölkerung
  würde  sich  also  in  den  Rest  des  Oktroi-Aufkommens,  im  Verhältnis
  von  67:33  teilen,  wobei  der  größere  Anteil  die  steuerzahlende,
der  kleinere  die  nicht  steuerzahlende  ärmere  Bevölkerung  darstellt.  Da  es
sich,  wie  gezeigt  wurde,  beim  Oktroi  meistens  um  Gegenstände  handelt,  die
zum  täglichen  Leben  gehören,  so  kann  man  auf  den  Kopf  der  ärmeren  Bevölkerung
  die  gleiche  Summe  annehmen  wie  auf  den  der  besser  situierten.
Wenn  in  den  besseren  Kreisen  mehr  Fleisch  und  bessere  Getränke  genossen
werden,  so  ist  in  den  Familien  der  Armen  die  Kopfzahl  gewöhnlich  stärker.