Die  indirekte  Gemeindebesteuerung  in  Elsaß-Lothringen.  209

Aus  §.27.

Die  Niederleger  sind  verpflichtet,  den  Beamten  jedwede  Überwachung
und  Untersuchung  der  Niederlagen  zu  gestatten,  denselben  insbesondere
jederzeit  die  Keller,  Magazine  und  sonstigen  Lagerplätze  zu  öffnen  und  ihnen
jede  Einfuhr  und  Ausfuhr  in  der  durch  das  Reglement  und  die  bestehenden
Instruktionen  vorgeschriebenen  Form  anzumelden.  —

Bei  der  Betrachung  der  unangenehmen  Seiten  des  Oktrois  dürfen  wir
jedoch  nicht  leichthin  vergessen,  daß  dem  Oktroi  auch  Eigenschaften  anhaften,
die  dasselbe  in  günstigeres  Licht  stellen.

Vor  allem  sind  die  Oktroitaxen  so  niedrig  bemessen,  daß  der  Betrag,
umgerechnet  auf  die  niedrige  Einheit  des  Gewichtes  oder  des  Raumes,  in
welchen  der  Kleinkonsument  die  Konsumartitel  beschafft,  kaum  verspürt
wird;  der  Steuerzahler  entrichtet,  wenn  an  das  psychologische  Moment
hier  erinnert  werden  darf,  lieber  1000  Mal  unbewußt  2  Pf.  als  ein
einziges  Mal  den  Gesamtbetrag  von  20  Mk.  Es  ist  aber  noch  eine  ungelöste
  Frage,  ob  der  Kleinkonsument  die  Steuer  überhaupt  entrichtet,  ob
das  Oktroi  bei  der  Preisbildung  mit  berücksichtigt  werden  kann  oder  ob
lediglich  der  Gewerbetreibende  beim  Einkauf  von  größeren  Mengen  das
Oktroi  bezahlt,  ohne  es  auf  die  kleinen  Teile  umlegen  zu  können.  Wir
haben  wohl  oben  theoretisch  die  gesamte  ortsanwesende  Bevölkerung  als
Steuersubjekt  bezeichnet,  aber  fast  aus  allen  Ländern,  die  das  Experiment
der  Oktroiabschaffung  einmal  versucht  haben,  wird  hinterher  berichtet,  „die
Preise  der  Nahrungsmittel  sind  bei  der  Abschaffung  des  Oktrois  nicht  in
der  Höhe  der  Oktroitaxen  gesunken“.  So  heißt  es  in  einem  umfangreichen
Werke  sogar  von  oktroigegnerischer  Seite  „Abolition  des  octrois  ommunauz
en  Belgique  Tome  I.  1867  S.  535:  Une  circonstance  sur  laquelle  on  s'es
appuyé  pour  chercher  à  amoindrir  les  resultats  é6conomiques  de  la  loi
portant  abolition  des  octrois,  c'est  que  depuis  sa  mise  en  vigueur,  on  n’a
pas  constaté  généralement  dans  le  prix  de  vente  des  objets  qui  ont  été
dégrevés  une  diminution  en  rapport  avec  le  montant  des
anciennes  taxes."“

Der  Ausfall,  den  die  Gemeinde  erleidet,  fließt  also  nicht  ganz  in  die
Tasche  des  Kleinkonsumenten,  da  die  Preise  fast  gleich  hoch  bleiben,  sondern
erst  die  Zwischenhändler,  welche  in  größeren  Mengen  einkaufen,  werden
einen  nennenswerten  Vorteil  aus  der  Abschaffung  des  Oktrois  haben.

Ahnlich  berichtet  ein  Artikel  der  Straßburger  sozialdemokratischen
Freien  Presse  vom  16.  II.  1907:

„Vor  etwa  zehn  Jahren  wurde  in  Mannheim  auf  Antrieb  der
Schriften  126.  —  Gemeindefinanzen  I.  14