Besitzwechselabgabe.  221

Der  Rechtsweg  ist  ausgeschlossen.  Man  nimmt  an,  daß  auch  Grunderwerbungskosten
  in  dieser  Form  verrechnet  werden  können.  Im  allgemeinen
  lassen  sich  die  Gemeinden  die  Kosten  für  Chaussierung  der  Fahrbahn,
  für  den  Randstein  und  für  die  Gehsteigpflasterung  ersetzen,  mitunter
auch  für  Rinnenpflasterung  und  gepflasterte  Straßenübergänge.  München
beansprucht  auch  den  Ersatz  für  Stein-,  Asphalt=  und  Holzpflasterung.

Die  Kosten  des  Entwässerungskanals  gelten  nicht  als  Teil  der  Straßenherstellungskosten;
  die  Gemeinde  kann  aber  Gebühren  (auch  einmalige)
für  seine  Benützung  erheben  (s.  oben  „B.“).

Straßenunterhaltungskosten  können  auf  die  Grundbesitzer  nicht  abwälzt
  werden.  —

Die  Neuregelung  der  „Beiträge“  ist  durchaus  notwendig.  Als  Beispiele
  sind  anzuführen:  Herstellung  und  Unterhalt  geräuschlosen  Pflasters,
gepflasterter  Fußsteige,  einer  luxusartigen  Straßenbeleuchtung,  Legung  von
Versorgungsleitungen  trotz  vorerst  ungenügender  Abnahme,  Verbesserung
von  Straßen  und  Plätzen  (z.  B.  Erweiterungen,  durch  welche  auf  gemeindliche
  Kosten  Werterhöhungen  entstehen,  die  durch  eine  etwaige  Wertzuwachsabgabe
  nicht  genügend  vergolten  werden),  Umwandlung  nicht  bebaubaren
  Geländes  in  bebaubares  durch  besondere  Vorkehrungen,  Herstellung
und  Unterhaltung  von  Schulen  zugunsten  bestimmter  Personenkreise  usw.

D.  Besitzwechselabgabe.

Der  bayrische  Staat  erhebt  seit  geraumer  Zeit  bei  Veränderung  des
Eigentums  an  Grundstücken  in  der  Regel  2  %%  des  Wertes.

Seit  1898  sind  auch  die  Gemeinden  befugt,  ein  Viertel  der  dem
Staate  geschuldeten  Gebühr  (nicht  mehr  und  nicht  weniger;  wenn  der
Staat  selbst  Schuldner  ist  —  nichts!)  zu  erheben,  in  der  Regel  also  ein
halbes  Prozent  des  Wertes,  vorausgesetzt,  daß  das  Ministerium  des  Innern
die  Genehmigung  erteilt  (wozu  es  in  der  Regel  geneigt  ist).

Aus  diesem  Titel  haben  im  Jahre  1908  vereinnahmt

München  (53990909n  7970247  Mk.
Nürnberg  (29141  4  4  245461  „
Augsburg  (9090nß0  59118  „

Würzburg  (8h0))  43733  „
Fürth  (61)3).w  z  339140  „
Regensburg  (49).  206372  „
Ludwigshafen  (77)  437534„

1  Die  eingeklammerten  Zahlen  beteuten  die  Einwohnerzahl  1905  in  Tausenden.
2  Im  Jahre  1905.