Lustbarkeits-  und  Aufwandssteuern.  228

Ansatz  der  Gebühr  in  den  Haushaltplänen  für  19071:

Heimatgebühr  Bürgerrechtsgebühr
München  (5899)  134000  Mk.  76000  Mk.
Nürnberg  (290.).  80000  „  80000  „

Augsburg  (99595555)  16000  „  12000  „
Würzburg  (80)  15500  „  5800  „
Fürth  (6ö41))0  8000  „  8000  „„
Regensburg  (409)  15000  „  1  500  „
Ludwigshafen  (790))  100  „  –
Kaiserslautern  (52))0  4505  „  —

F.  Lustbarkeits=  und  Aufwandsteuern.

Artikel  19  des  Armengesetzes  vom  29.  April  1869  sieht  unter  den
Mitteln  zur  Bestreitung  des  Bedarfs  der  örtlichen  Armenpflege  vor  „örtliche
  Abgaben“  für  feierliche  Hochzeiten  in  öffentlichen  Wirtschaften,  dann
für  Veranstaltung  öffentlicher  Festlichkeiten,  Lustbarkeiten,  Pferderennen,
Musikproduktionen,  Tanzunterhaltungen,  Thkeatervorstellungen  aller  Art.
Zur  Einführung  ist  ministerielle  Genehmigung  erforderlich.  Man  kann
also  in  diesen  Abgaben  eine  Zwecksteuer  erblicken,  doch  ist  diese  Zweckbestimmung
  ohne  erhebliche  Bedeutung,  da  fast  alle  Armenpflegen  Zuschüsse
  aus  gemeindlichen  Mitteln  erhalten.

Von  der  Ermächtigung  des  Artikel  19  ist  ziemlich  häufig  Gebrauch
gemacht  worden;  die  Auflagen  pflegen  aber  von  mäßiger  Höhe  zu  sein
und  überdies  Theatervorstellungen  entweder  gar  nicht  oder  nur  so  zu  treffen,
daß  der  Unternehmer  eine  Vorstellung  jährlich  zum  Besten  der  Armenkasse
veranstaltet,  während  eine  die  Theaterbesucher  belastende  Billettsteuer  nicht
eingeführt  ist.  —

Tanzmusikbewilligungen  unterliegen  auch  nach  dem  Gebührengesetze
neben  der  Bewilligungsgebühr  von  höchstens  5  Mk.  für  den  Tag  noch
einer  Gebühr  zugunsten  der  Armenkasse  in  der  Höhe  von  1  bis  2  Mk.
täglich.

Die  Einnahmen  aus  diesen  Abgaben  betrugen  im  Jahre  1905
in  Münddhden  45776  Mk.
„  Nürnberg...  94244  „
„Augsburg.  10674  „

—  —

1  Die  eingeklammerten  Zahlen  bei  den  Namen  der  Städte  bedeuten  die  Einwohnerzahl
  1905  in  Tausenden.