236  Die  öffentlich-rechtlichen  Einnahmen  der  Gemeinden  in  Bayern.

Renten,  Dividenden  und  ähnliche  Vergütungen  für  Kapitalhingabe,  jedoch
mit  einkommensteuerartigem  Charakter.

Der  Steuerfuß  ist  hoch;  er  ist  1½/2  %  schon  bei  einer  Rente  von
70  Mk.,  2  %  bei  einer  solchen  von  100  Mk.,  2  ½/  °  bei  einer  solchen
von  400  Mk.,  3  %  bei  700  Mk.,  8  ½/2  %  bei  1000  Mk.,  33/4  q%  bei
30  000  Mk.,  4  %  bei  100  000  Mk.

Schuldzinsen  und  Passiorenten  können  abgezogen  werden  (so  auch  die
Zinsen  von  Hypotheken,  welche  auf  des  Rentners  Haus  lasten),  ferner  die
einem  steuerbaren  Kapitalrentenbezug  durch  besondere  Titel  nachweislich
auferlegten  privatrechtlichen  Lasten.

Eine  Reihe  von  Befreiungen  und  Erleichterungen  ist  vorgesehen.
Auch  ist  der  Rentenertrag  des  Gewerbeinhabers  aus  den  in  seinem  Gewerbe
  angelegten  Betriebskapitalien  oder  aus  den  zum  Zwecke  des  gewerbsmäßigen
  Umsatzes  erworbenen  umlaufenden  Papieren  oder  Wechselkapitalrenten
  steuerfrei.

Veranlagt  waren  1906/07  175  251  Personen  aus  202  Millionen
Renten  mit  einer  Steuer  von  6  453000  Mk.,  das  ist  mit  durchschnittlich
3,19  %  der  Renten.

Besondere  Bestimmungen  sind  getroffen  für  die  Besteuerung  von
Bayern,  welche  außerhalb  Bayerns  leben,  und  von  Nichtbayern,  welche  in
Bayern  leben.

Steuerpflichtig  ist  jeder  am  Orte  seines  Wohnsitzes  bezw.  gewöhnlichen
Aufenthalts.  Bei  mehreren  Wohnsitzen  besteht  beschränktes  Wahlrecht.

In  den  56  erwähnten  Städten  betrug  der  Sollbetrag  der  Steuer
im  Jahre  1905  4  315  084  Mk.,  jener  an  Umlagen  5  510  689  Mk.  —
18,9  %  des  Gesamtanfalls  dieser  Städte.

III.
Die  Höhe  der  Steuern  in  den  bayrischen  Gemeinden.

Über  die  Finanzen  der  bayrischen  Städte  liegen  nur  wenige  Erhebungen
  vor.  Insbesondere  ist  es  nicht  möglich,  über  die  Einnahmen
an  Gebühren,  Lustbarkeitsabgaben  usw.  nähere  Aufschlüsse  zu  erlangen.

Die  Gemeindeumlagen  sind  in  starkem  Steigen  begriffen.  Im
Jahre  1876  ist  der  Durchschnitt  der  Umlageprozente  noch  71  gewesen,  1903
aber  118,  und  wenn  man  nur  die  unmittelbaren  Städte  berücksichtigt,
so  ist  der  Durchschnittssatz  von  71%  auf  125  %  gestiegen.  Seit  1903
ist  ein  weiteres  Steigen  unverkennbar.  Im  Jahre  1905  erhoben
Kaiserslautern  212  000,  Ludwigshafen,  Neustadt,  Pirmasens  je  200  %%,