Reformgedanken.  241

b)  die  Wahl  eines  niedrigen  Tilgungssatzes  bei  Anlehen  ohne  hin—
reichende  Unterscheidung  zwischen  rentierlichen  und  nichtrentierlichen  Zwecken;

e)  die  Hinausschiebung  des  Beginns  der  Tilgung  von  Anlehen  ohne
Bildung  von  Tilgungsfonds;

d)  die  Verwertung  der  gesamten  oder  fast  der  gesamten  Betriebsüberschüsse
  gewerbeähnlicher  gemeindlicher  Unternehmungen  ohne  genügende
Reserven,  welche  der  wirtschaftlichen  Entwertung  Rechnung  tragen;

e)  die  Unterlassung  der  Ansammlung  von  Fonds  für  Ausgaben,
welche  in  der  Gegenwart  beschlossen,  in  ihrer  vollen  Höhe  aber  erst  in
der  Zukunft  anfallen  werden.

Hierzu  kommt  noch  eine  erklärliche  Scheu,  neue  Einrichtungen  zu
treffen,  welche  nicht  in  den  Pflichtenkreis  der  Gemeinde  fallen  und  die
Ausgaben  der  Gemeinde  steigern  können.  Infolge  hiervon  geht  man
manchmal  nur  mit  großen  Bedenken  insbesondere  an  sozialpolitische  Aufgaben
  der  Gemeinde  heran.

Dem  gegenüber  ist  nur  ein  Vorteil  dem  bayrischen  Umlagenwesen
nachzurühmen,  jener  der  Einfachheit  der  Steuerfestsetzung  und  Verwaltung.
Allein  dieser  Vorteil  ist  nicht  ausschlaggebend  gegenüber  den  gerügten
Mängeln.  Außerdem  muß  infolge  der  Heranziehung  auch  sehr  niedriger
Einkommen  und  Erträge  gerügt  werden,  daß  die  Zahl  der  Pflichtigen
und  damit  auch  das  Rückstands=  und  Beitreibungswesen  allzu  umfänglich
ist.  So  hat  Fürth  mit  wenig  mehr  als  60  000  Einwohnern  im  Jahre
1906  rund  20  700  Steuerpflichtige  aufzuweisen  gehabt:  1500  aus  der
Grundsteuer,  2075  aus  der  Haussteuer,  4  300  aus  der  Gewerbesteuer,
1900  aus  der  Kapitalrentensteuer  und  10  900  aus  der  Einkommensteuer.

Auch  erwächst  aus  der  schematischen  Einfachheit  der  Steuerfestsetzung
die  Gefahr,  daß  die  hierzu  Berufenen  zu  wenig  das  wirtschaftliche  Gefüge
der  Bevölkerung  erforschen  und  sich  nicht  genügend  über  die  Steuerordnung,
  wie  sie  sein  sollte,  Rechenschaft  ablegen.

V.

Reformgedanken.

Die  bayrische  Staatsregierung  hat  die  Unhaltbarkeit  der  gegenwärtigen
  Staatsbesteuerung  eingesehen  und  plant  eine  Reform,  welche  die
bayrischen  Städtetage  seit  10  Jahren  unaufhörlich  fordern.  Eine
Denkschrift  über  die  Reform  ist  zu  Ende  Mai  1906  dem  Landtag
vorgelegt  worden.  Die  Reform  soll  in  zwei  Stadien  zerfallen.  Sogleich

soll  die  allgemeine  Einkommensteuer  eingeführt  werden,  die  Er-Schriften
  126.  —  Gemeindefinanzen  I.  16