252  Die  Gemeindebesteuerung  im  Königreich  Sachsen.

zur  Gemeindeeinkommensteuer  3750  Mk.  Die  gezahlte  Staatseinkommensteuer
  beträgt  also  4%  ,  die  Gemeindeeinkommensteuer  5%  des  bezüglichen
Einkommens.  Die  Zahlen  4  und  5  drücken  also  die  Belastung  der  beiden
Einkommenssummen  durch  die  verschiedenen  Einkommensteuern  aus.  Setzt
man  dabei  4  =  100,  so  ist  5  =  125  zu  setzen;  mit  anderen  Worten,
die  Belastung  durch  die  Gemeindeeinkommensteuer  beträgt  verhältnismäßig
125  %  der  Belastung  durch  die  Staatseinkommensteuer.  Auf  diese  Weise
berechnet,  ergibt  sich,  daß  von  den  Gemeinden  mit  einer  der  Staatseinkommensteuer
  vergleichbaren  Gemeindeeinkommensteuer  noch  nicht  500
Gemeinden  mit  nur  etwas  über  400  000  Einwohnern  die  Gemeindeeinkommensteuer
  im  Verhältnis  zur  Staatseinkommensteuer  mit  weniger
als  100%  belastet  haben.  Zwischen  100  und  150  %  Belastung  findet
sich  bei  annähernd  300  Gemeinden  mit  1½  Millionen  Einwohnern,
während  eine  Belastung  zwischen  150  und  300%  sich  bei  annähernd  500
Gemeinden  mit  über  1  100  000  Einwohnern  und  eine  Belastung  von  über
300  %  sich  bei  über  100  Gemeinden  mit  beinahe  100  000  Einwohnern
findet.  Es  haben  also  gegen  900  Gemeinden  mit  rund  2700  000  Einwohnern
  eine  die  staatliche  übersteigende  Einkommensteuerbelastung.  Selbst
wenn  man  nun  nicht  annehmen  will,  daß  mit  der  Uberschreitung  der
staatlichen  Belastung  schon  die  Überlastung  beginnt,  diese  vielmehr  etwa
bei  150  %  beginnen  soll,  so  wird  auch  diese  Grenze  gleichwohl  noch  von
ungefähr  600  Gemeinden  mit  über  1  200  000  Einwohnern,  das  sind  über
2/5  der  Gemeinden  und  beinahe  5J8  der  Einwohner,  überschritten.  Während
sich  die  Belastung  bei  den  Städten  im  allgemeinen  zwischen  100  und
200  %  hält,  geht  sie  bei  den  Landgemeinden  von  den  niedrigsten  Prozentsätzen
  bis  zu  einer  Belastung  von  800—  900%;  und  zwar  ist  die  Uberlastung
  hauptsächlich  im  Erzgebirge  und  Vogtlande  vorhanden,  während
am  günstigsten  die  Bezirke  stehen,  in  denen  am  meisten  noch  die  Landwirtschaft
  vorherrscht.

Ebenso  deutlich  geht  die  UÜberlastung  der  Einkommensteuer  hervor,
wenn  man  die  tatsächliche  prozentuale  Belastung  gewisser  einzelner  Einkommenstufen
  nach  dem  Stande  von  1901  berechnet.  Diese  Belastung,  die
in  den  Gemeinden  außerordentlich  verschieden  ist,  schwankt  schon  bei  800  Mk.
zwischen  0,01  %  und  4%,  bei  1000  Mk.  zwischen  0,04  %  und  8,  80  ANo,
2000  Mk.  zwischen  0,06  %  und  16%  ,  dem  höchsten  überhaupt  vorkommenden
  Prozentsatze,  bei  10  000  Mk.  zwischen  0,15  %  und  100,
bei  100  000  Mk.  zwischen  0,19%  und  10,50  %%.  In  einer  sehr  großen
Anzahl  von  Gemeinden  wird  die  Staatsbelastung  übertroffen  und  ist  auch
das  Uberschreiten  der  doppelten  Belastung  keineswegs  etwas  Ungewöhn-