Tit.  II.  Stehender  Gewerbebetrieb.  9

stalten,  Anstalten  zur  Destillation  von  Erdöl,
Anlagen  zur  Bereitung  von  Braunkohlenteer,
Steinkohlenteer  und  Koaks,  sofern  sie  außerhalb
der  Gewinnungsorte  des  Materials  errichtet
werden,  Glas=  und  Rußhütten,  Kalk-,  Ziegelund
  Gypsöfen,  Anlagen  zur  Gewinnung  roher
Metalle,  Nostösen,  Metallgießereien,  sofern  sie
nicht  bloße  Tiegelgießereien  sind,  Hammerwerke,
chemische  Fabriken  aller  Art,  Schnellbleichen,
Firnißsiedereien,  Stärkefabriken,  mit  Ansnahme
der  Fabriken  zur  Bereitung  von  Kartoffelstärke,
Stärkesyrups-Fabriken,  Wachstuch-,  Darmsaiten-,
Dachpappen=  und  Dachfilz-Fabriken,  Leim-,
Thran=  und  Seifensiedereien,  Knochenbrenne-=reien,
  Knochendarren,  Knochenkochereien  und
Knochenbleichen,  Zubereitungsanstalten  für  Tierhaare,
  Talgschmelzen,  Schlächtereien,  Gerbereien,
Abdeckereien,  Pondretten=  und  Düngpulver=Fabriken,
  Stauanlagen  für  Wassertriebwerke
(Z  23),  Hopfenschwefeldörren,  Asphaltkochereien
und  Pechsiedereien,  soweit  sie  außerhalb  der
Gewinnungsorte  des  Materials  errichtet  werden,
Strohpapierstoff-Fabriken,  Darmzubereitungs-Anstalten,
  Fabriken,  in  welchen  Dampfkessel
oder  andere  Blechgefäße  durch  Vernieten  hergestellt
  werden,  Kalifabriken  und  Anstalten  zum
Imprägnieren  von  Holz  mit  erhitzten  Teerölen,
Kunstwollefabriken,  Anlagen  für  Herstellung  von
Celluloid  und  Dograsfabriken,  Fabriken,  in
welchen  Nöhren  aus  Blech  durch  Vernieten  hergestellt
  werden,  Anlagen  zu  Erbauung  eiserner