Schlußbestimmungen.  125

Welche  Behörden  in  jedem  Bundesstaate  unter
der  Bezeichnung  höhere  Verwaltungsbehörde,  untere
Verwaltungsbehörde,  Gemeindebehörde,  Ortsbehörde,
Unterbehörde,  Polizeibehörde,  Ortspolizeibehörde  zu
verstehen  sind,  wird  von  der  Zentralbehörde  des
Bundesstaats  bekannt  gemacht.