33 Gesetz-Sammlung fuͤr die Königlichen Preußischen Staaten. NNoö. 3. (No. 3.) Edikt über die neuen Consumtions= und Luxus-Steuern. Vom 28. Okt. 1810. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Konig von Preußen. rc. . Thun kund und fügen hiermit zu wissen: In dem Edikt vom 27 sten d. M. über die neue Finanz-Verwaltung ha- ben Wir Unsern getreuen Unterthanen die Nothwendigkeit eröffnet, theils die Consumtions-Abgaben zu erhöhen, theils neue Luxussteuern einzuführen. Wir haben den Plan dazu mit aller Sorgfalt und Erwägung der Umstände ausarbei- ten, und dabei auch darauf Rücksicht nehmen lassen, das indirecte Besteuerungs- System zu vereinfachen, und dadurch diejenigen Erleichterungen möglich zu ma- chen, welche die Erreichung des Zwecks verstattete. I. In Absicht des Erlasses und der Ermäßigung der Abgaben. 1) Die Consumtions-Steuern sollen künftig nach einem sofort zu entwerfen- den Reglement nicht mehr von sehr vielen, sondern etwa von 20 Objecten erhoben, alle übrigen aber frei gelassen werden, und die Thor-Aceise weg- fallen. 2) Die bleibenden und die in diesem Edikt erwähnten Consumtionssteuern, werden für die ganze Monarchie hiermit gleich gestellt, und aller darin bisher zwischen einzelnen Provinzen Statt gefundene Unterschied hört auf. Mithin wird insbesondere: a. denjenigen rohen Fabrikmaterialien, welche bisher schon in anderen Provinzen die Accise= und Zollfreiheit genossen, auch in Schlesien, wo diese Begünstigung noch nicht statt fand, jene Freiheit bewilligt; b. eben so hört in Schlesien der bisherige Einfuhr-Impost auf fremde Weine mit 1 Rthlr. 6 Gr. für den berliner Eimer auf, und der ge- wöhnliche Zoll-Satz tritt an dessen Stelle; . die landschaftlichen Kämmerei= und Oominial-Gefälle vom Getränke, Schlachtvieh und Mahlgetreide werden nicht mehr erhoben, und we- gen etwaniger Entschadigungen wird das Nähere eingeleitet, Insbe- Jahrgang 1810. E sondere