— 63 — Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Stgaten. No. 11. — (No. 173.) Allerhöchste Kabinetsordre vom öten April 1813., daß auch die im Amte stehenden Geistlichen und. Schullehrer von der Verbindlichkeit der Land- wehr beizutreten, ausgenommen seyn sollen. J. Verfolg der neuerlichst publizirten Verordnung vom Zlsten v. M., setze Ich hierdurch fest, daß auch die im Amte stehenden Geistlichen und Schullehrer von der Verbindlichkeit der Landwehr beizutreten, ausgenom- men seyn sollen, und veranlasse Sie, darnach das Weitere zu ver- fügen. Breslau, den öten April 1813. Friedrich Wilhelm. An den Staatskanzler Freiherrn von Hardenberg. Jahrgang 1813. M. (No. 174.) (Ausgegeben zu Berlin den 26sten Juni 1813.)