Gesetz-Sammlung für die Koöniglichen Preußischen Staaten. ." No. 1.— (No. 313.) Allerhochste Deklaration vom #lsten August 1915., betreffend die Ermaͤßi- gung der in dem Edikt vom 19ten Januar 1764. auf das feuergefaͤhr- liche Tabackrauchen gesetzten Strafe. Ich finde es auf Ihren Bericht vom 26st6en v. M. angemessen, statt der in dem Edikt vom 19ten Januar 1764. wegen des feuergefäahrlichen Taback- rauchens geordneten willkührlichen Strafe, und der unverhältnißmäßigen De- nunciations-Prämie von 25 Rthlr., die Strafe auf Zwei Rthlr. festzusetzen, und von dieser die Hälfte als Denuncianten-Antheil zu bestimmen. Paris, den 31sten August 1815. Friedrich Wilhelm. An den Staats-Minister Fürsten zu Wittgenstein. Fahrgang 1816. A -No. 314.) (Ausgegeben zu Berlin, den Pten Januar 1816.)