Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. SNo0 -, 15. — (No. 547.) Allerhöchste Kabineksorder vom öten Mai 1819., betreffend die Rechte und Pflichten der bäuerlichen Wirthe im Großherzogthum Posen und in den mit Westpreußen vereinigten Distrikten. Di die Patente vom oten November 1816., wegen Wiedereinführung des Allgemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in das Großherzogthum Posen und die mit der Provinz Westpreußen vereinigten Distrikte, sind die vorläufigen Besti mungen Meiner Ordre vom Zten Mai 1815. wegen der Justiz-Einrichtung im Großherzogihum Posen und die hier- auf gegründete Bekanntmachung der Organisations-Kommissarien de dato den I2ten Juli 1815. aufgehoben und außer Wirkung gesetzt. Oem gemäßg sind die Rechte und Pflichten der bäuerlichen Wirthe an den ihnen zur Kultur und Nutzung eingerdumten Stellen und die Befugnisse der Gutsherren zu ihrer Entsetzung, so weit darüber in besonderen Vertragen nicht anderweitige Be- stimmungen getroffen sind, lediglich nach dem §. 15. der vorgedachten Patente und den FF. 620. ff. Tit. 2 I. Theil I. des Allgemeinen Landrechts zu beurtheilen und Entsetzungen der bäuerlichen Wirthe, außer den hierin bestimmten Fällen, blos auf den Grund gutsherrlicher Kündigung, nicht zulassig. Indem Ich dies dem Staats-Ministerio auf dessen Bericht vom Zusten März d. J. zu erkennen gebe, beauftrage Ich dasselbe, zur Beseitigung aller Zweifel, diese Meine Willensmeinung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und die Be- hörden dem gemäß zu instruiren. Berlin, den öten Mai 1810. Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium. Bb [o. 548.) en zu Verlin den 20sten Juli 1819.)