Anhang zur Gesetz Sammlung fuͤr die Konigliche n P reußisich cn Sit. aaten. No,. Haupt= Konvention " zu Vollziehung des, zwischen Ihro Koͤnigl. Majestaͤten von Preußen und von Sachsen zu Wien am 184en Mai 1815. abgeschlossenen Friedens-Traktats und zu nähercx Beslimmung der, durch diesen Traktat veranlaßten Auseinandersetzungen und. Ausgleichungen. · D. Se. Majeßaͤt, der Konig von Preuslen, und Se. Majestat, der Koͤnig von Sachsen, in dem Arkikel 14. tes Winer Feredenbertrages vom 18ten Mai 1815., dahin übereingekommen, Kommissarien zu ernennen, 1##n auf eme genaue und auss'ührliche Weise, die, in den 6ten bis 1ten und I6ten bis 20sten Ärtikeln, er- wähnten Gegens nde in Ordnung zu bringen; hicrnächst in dem Ark. 15. des gedachten Vertrags, Se. Ma- jesiar, der 3.aiser von Ocstreich, Ihre Vermittelung für alle, zwischen dem. Kdniglich -Preubischen und dem Khulalich-Süsischen Hofe, in Folge der, durch den 2ten Ariikel fetgesetzten- Gebiets abtretungen, udthig Keworernen Aucrinandersehzungen, angeboten, und beide hehe kontrahtrende Tbeile diese Vermiktelung sowohl n Allgemeinen, als anch besonders für die Auseinandersehungen, bereitwilligst angenommen haben, mit weschen die, in dem Zten und 14ten Arkikel erwähnten Kenmissontn beauftkast worden; so haben sich, in Gemänheit dieser Bessunmungen, bald nach der Natisikurion des mehrgedachten Wiener Vertrags, die von beiden tegierungen ernannten Friedensvollziehungs- und Ausgleichungs-K isni in Dresden vereintget, und diese Verhandlungen, unter Mitwirkung des, von Sr. Majestät, dem Kuser von Ocflreich, dazu bestellten Vermittclungs-Kommissarii, begonnen. # 3 4 « Obgleich nun solchergestalt, bis zum April des verganzenen Jahres, mehrere wichtige Gegenstände durch gedachte betderserige! Kommissionen, und unter vorerwähnter Vermittelung, zur vollkommensten Zu- friedenheit der beiden hohen kontrahirenren Theile, erdrkert und abgeschlossen, auch andere, zu den nach- maligen Vereinigungen, verbereitet werden; so schien es doch beiden Regierungen wünschenswerth, zu noch mehrcrer Beschleunigung und Vereinfachung der Verhandlungen, Spczial-Bevollmächtigte zu ernennen, und durch Dse die - enen Anstände zu beseitigen und den gänzlichem, Absehluh des Friedensvollziehungs- Geschäfts zu bewirken. v " ·". - sch fJndd riet-AbsichtbabcnSc.M«tjkstät,dchdiiigvotIPreußen,DerowitklichenGebein!en"Lrgat.-ouz«« Nath,dermalmäaußerokscntkgchmGesanrkcuundbevollsnäkhti·.1tenMinisiekum«Ildniglich-Säcl)siscl)cn Hofe, Johann Ludwig von Jordan, Ruter des rothen Adlerordens 26ter Klasse mit Eichenkaub, und des ciserneu reuzes 2ter Klasse am weisen Bande; des Russt den t. Annenordens 1ster und des St. Wlakimirordens Zter Klasse; Grehkreuz des Cwil-Verdienstordens zur Baierschen Krone und des Schwedischen Nordsiernordens; Kommandcur des Oestreichischen Leopold= und des Dänischen Danebrbgordens; Nitter des Spanischen Ordens Carls des dritten u. s. w.; und Se. Majestät, der König von Sachsen, Dero Gebeimen Rath und Kammer- herrn, auch austerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an dem Koniglich-Prerßischen Hofe, Hans August Fürchtegott von Globig, Komthur des Kdniglich -Sächsischen Civil-Verdienstordens, mit unmittelbaren Aufträgen versehen, welche, nach Auswechselung ihrer, in guter und gehdriger Ferm befun- denen Vollmachten, über folgende Artikel übereingekemmen sind: 6 - Art. I. Was zuvörderst die, in nurgedachtem Traktate Ark. 2. bezeichnete Grenzlinie der abge- keetenen Distrilte und Gebicte bekrifft, so hat man sich, zu möglichster ##eseitigung der, bei deren vorläufigen gemeinschaftlichen Vesichtigung und Aufnahme, über die Auslegung und Anwendung einiger Besummungen dieses Traltats sich ergebenen Jweifel, sowohl Überhaupt, als m elbsicht der Zertheilung zusammengehbriger Grundstücke unter verschicdene Landeshoheit, im nachstehender Ma vereiniget. 4) Von Grenze.