— 109 Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. No. 10. (No. 801.) Allerhochste Kabinetsorder vom 16ten Mai 1823., wegen Vereinigung des Schatzministeril mit dem Finanzminlsterlo. N. durch die Verordnung vom 17ten Januar 1820. von dem Ressort des Schatzministerii die Verwaltung des gesammten Staatsschuldenwesens, und die Angelegenheiten der Seehandlung abgezweigt, und besondern Behörden überwiesen worden, und da ferner dasselbe die meisten der ihm sonst übertra- genen wichtigen Geschäftstheile auf einen Punkt gebracht hat, daß, wie Mir von dem Chef desselben, dem Staatsminister Grafen von Lottum, vorge- tragen worden, das Fortbestehen des Schatzministerii in bisheriger Art und Umfang nicht weiter erforderlich ist; so habe Ich, unter Bezeigung Meiner vollkommenen Zufriedenheit mit dessen bisheriger Verwaltung, Folgendes bestimmt: I. Das Schatzministerium wird mit dem usten Juni d. J. aufgelöst, und die Geschäfte desselben gehen, sofern weiterhin keine Ausnahme gemacht wird, in den bisher statt gefundenen Gränzen und Vorschriften an das Finanzministerium über. II. Es wird unter der Benennung: Immediatkommission für die abgesonderte Reslverwaltung, eine temporaire Ministerialbehörde niedergesetzt, und zu ihrer Geschäfts- besorgung ihr Folgendes übertragen: 1) Das Liquidationsverfahren aus der Zeit vor der diesseitigen Lan- des-Occupation in dem Großherzogthum gosen und den Culm= und Jahrgang 1823. Mi- (Ausgegeben zu Berlin den 2 Asten Mai 1823.)